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Telegram-канал ra_friede - Friedemann Däblitz

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Friedemann Däblitz

Es sollte viel mehr vor laufenden Kameras kontrovers zwischen Gast und Gastgeber diskutiert werden. Jedenfalls wenn beide den Anspruch erheben, eine Demokratie zu sein.

https://x.com/dablitz_f/status/1895670188915519605?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

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Friedemann Däblitz

Was tut sich jur. in Sachen #Aufarbeitung?

Aktuell “hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die im Frühjahr 2021 erlassene Verordnung für rechtmäßig erklärt, nach der Grundschulen in Brandenburg nur mit Maske und negativem Corona-Test betreten werden durften”

https://www.berliner-zeitung.de/news/gericht-masken-und-testpflicht-an-grundschulen-in-brandenburg-rechtens-li.2303127 (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

„🚨🇷🇴 BREAKING NEWS: Georgescu wird unter gerichtlicher Kontrolle freigelassen

Zu den ihm auferlegten Beschränkungen gehört, dass er nicht in den „Massenmedien“ auftreten und auch keine Social-Media-Konten erstellen darf.

Sie wollen ihn zum Schweigen bringen!“ 🔗

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Friedemann Däblitz

Georgescu wurde wohl zwischenzeitlich wieder freigelassen. Wird er noch zur Wahl antreten können?

https://x.com/SHomburg/status/1894846111783018979 @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Das derzeit offensichtlich wichtigste Problem des Landes:

Die NGO-Finanzierung aus Steuergeld für die nächsten Jahre muss gesichert sein.

https://apollo-news.net/klingbeil-stellt-explosives-ultimatum-an-merz-ngo-anfrage-zuruecknehmen-oder-keine-koalition/

t.me/Rosenbusch

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Friedemann Däblitz

🇺🇸 In einer heutigen Erklärung sagte US-Präsident Donald Trump, die Ukraine könne den NATO-Beitritt „vergessen“ und bezeichnete dies als möglichen Auslöser des Konflikts:

„Das ist wahrscheinlich der Grund, warum das Ganze überhaupt angefangen hat.“

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Friedemann Däblitz

Das ist auch mein Verständnis. (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

@RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Trump hat auf Truth Social einen KI-generierten Clip veröffentlicht, der wohl seine Vision für die Zukunft Gazas darstellt.

Das Video zeigt eine wiederaufgebaute „Riviera“ in Gaza, goldene Ballons mit Trumps Gesicht…

t.me/Rosenbusch

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Friedemann Däblitz

Ich war immer skeptisch bei solchen Videos, aber die Geschichte im Video passt zur BGH Entscheidung über das Ausbleiben eines Rechts zur Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall (sic!) mit Bezug auf einen Ukrainischen "Auszuliefernden" (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Symbolträchtiger Viewpoint vom Berliner Hauptbahnhof.

Hinter der LGBTQ+-Flagge, das ist übrigens der Reichstag. Rechts die ukrainische Flagge gehisst, links sieht man noch die deutsche. (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Jetzt bin ich kurz vor Block. #Transparenz (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

FREISPRUCH IN WERNIGERODE

Liebe Community,

Am 20.2.2025 fand vor dem Amtsgericht Wernigerode die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen einen meiner Mandanten statt. Ihm wurden vier Fälle von Volksverhetzung zur Last gelegt (und zwar in der Variante der Verharmlosung des NS-Unrechts, also § 130 Abs. 3 StGB)), einer davon in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Tatvorwurf Nr. 1 bis 3 betraf jeweils einen Facebook-Post mit dem Schriftzug "Impfen macht frei" auf einer Illustration des Eingangstores zum KZ Auschwitz. Tatvorwurf Nr. 4 betraf eine Illustration von zwei Hakenkreuzen, eines davon überschrieben mit "1941" und das andere mit "2021". Jenes Hakenkreuz, das mit "2021" überschrieben war, war aus Impfspritzen zusammengesetzt.

Denselben Mandanten hatte ich im November erfolgreich vor dem OLG Koblenz verteidigt: Damals bestätigte das OLG Koblenz den zweitinstanzlichen Freispruch meines Mandanten wegen eines "Impfen-macht-frei" Post in der oben dargestellten Illustration. Deshalb machte der Richter hier auch kurzen Prozess: Er sehe nicht ein, warum er dann hier abweichend entscheiden solle. Es könne niemandem vermittelt werden, dass in Wernigerode unter Strafe verboten sei, was in Koblenz erlaubt sei. Damit waren die ersten drei Tatvorwürfe schnell vom Tisch.

Bedenken hatte der Richter zunächst jedoch wegen der Hakenkreuz-Illustration. Ich konnte ihn jedoch in meinem Plädoyer davon überzeugen, dass diese Illustration vorliegend nach § 86a Abs. 3 i. V. m. 86 Abs. 4 StGB straffrei ist. Denn meinem Mandanten ging es nur darum, seine Sorge zum Ausdruck zu bringen, dass die barbarischen Verbrechen, die wir in der NS-Zeit erleben mussten, heute in anderem Gewand wiederkehren könnten. Die NS-Zeit begann ja nicht mit den Konzentrationslagern, sondern mit ausgrenzender und diffamierender Feindbild-Rhetorik. Einige besonders widerwärtige Zitate der Feindbild-Rhetorik, die in der Corona-Zeit gegen "Impfverweigerer" verbreitet wurde, brachte ich zur Verlesung. Ich hatte zu diesem Zweck einen 91-seitigen Schriftsatz eingereicht, den ich sogleich in einem separaten Telegram-Post in anonymisierter Form veröffentlichen werde. Als ich ca. 15 dieser Zitate verlesen hatte, meinte der Richter, er unterbreche mich ja ungern, aber die Botschaft sei angekommen. Ich hätte auf der Grundlage des besagten Schriftsatzes bis in den Abend hinein plädieren können - aber das konnte ich den Verfahrensbeteiligten zum Glück ersparen.

Wir erkennen an diesem Fall ein weiteres Mal, dass es - unbeschadet der Tatsache, dass wir in der Gesamtsicht mit den allermeisten Arbeitsergebnissen der deutschen Justiz in Corona-Angelegenheiten nicht zufrieden sein können - ein Fehler ist, pauschal die deutsche Justiz zu verunglimpfen: Ich bin in Wernigerode auf einen unvoreingenommenen Richter gestoßen, der bereit war, sich von sachlich vorgetragenen Argumenten überzeugen zu lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass dem Richter viele dieser Zitate neu waren, und das erlebe ich auch in anderen Gesprächen mit Menschen, die damals der Regierungslinie gefolgt sind: Viele haben sich impfen lassen und sich an die Regeln gehalten, weil sie glaubten, das Richtige zu tun, und haben die Hasspropaganda nicht oder nur am Rande mitbekommen. Die Hassrede gegen "Impfverweigerer" löst auch bei solchen Menschen ein Störgefühl aus.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

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Friedemann Däblitz

Unten mein Versuch, Dietmar Hipp, zuständig beim SPIEGEL für die Bundesgerichte und rechtspolitische Themen, die (relevanten) Gemeinsamkeiten und (irrelevanten) Unterschiede im Falle des Plakates in Dortmund zu den Beiträgen des CJ Hopkins näherzubringen, um das (scheinbar) fehlende Bewusstsein für Doppelstandards in der deutschen Strafverfolgungspraxis zu wecken:

„Dennoch sei einmal der Blick auf den Doppelstandard in der deutschen Strafverfolgungspraxis gelenkt: auch im von mir verteidigten Fall des @CJHopkins_Z23 ist die Ablehnung des NS eindeutig, so eindeutig jedenfalls wie beim Strichmännchen über dem Mülleimer.

Es gibt aber zwei Unterschiede: im Fall Hopkins richtet sich die Kritik gegen etwas anderes und setzt dazu die Kritik am NS eindeutig und offenkundig voraus. Das soll nach der (zu engen) Rechtsprechung des Kammergerichts und des OLG Hamm nicht genügen, um Straflosigkeit zu genießen. Hier müsste das BVerfG korrigieren.

An dieser Stelle bewegen wir uns noch im Rahmen der Frage der allgemeinen Tatbestandsrestriktion (also nicht bei 86 Abs 4)

Der andere Unterschied ist der, dass Hopkins das damals herrschende Narrativ der Masken als Schutzinstrument störte. In Dortmund stört das Plakat kein herrschendes Narrativ. Es befindet sich auf Regierungslinie und Linie des politischen Mainstream.

Das Plakat in Dortmund gehört daher in die Kategorie „Gratismut“. Deshalb wird dort nicht verfolgt.

CJs Beiträge störten den absolut herrschenden Mainstream, der die Masken nicht als reine Ideologiesymbole erkannte. Sie wurden deshalb gnadenlos verfolgt, auch wenn sie bereits nach willkürfreien Maßstäben auf Ebene der allgemeinen Tatbestandsrestriktion (wegen eindeutiger und offenkundiger Distanziertheit des Verwenders zum NS) tatbestandslos sind (genau wie das Plakat in Dortmund)).

Zugespitzt: Wer stört wird verfolgt, wer zustimmt, wird verteidigt (siehe Einstellungsschreiben aus Dortmund).

So darf es in einer Demokratie auf keinen Fall laufen. Fragen Sie gerne auch @CliviavonDewitz hierzu, die zu 86, 86a StGB promoviert hat.

Ich danke für die Kenntnisnahme. CC: @mapk44(X🔗)

(Der Screenshot oben enthält keine Antworten Hipps an mich, sondern an andere User)
@RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Alles super im besten Deutschland aller Zeiten.

Ins Gefängnis kommt man nur als Wiederholungstäter oder wenn man die Tagessätze für die Majestätsbeleidigung nicht bezahlt.

Null (0) Reflexion, weder beim Fragesteller noch bei Rudolph.

https://www.welt.de/politik/deutschland/video255495054/Meinungsfreiheit-in-Deutschland-Bei-uns-kommt-niemand-ins-Gefaengnis-fuer-einen-Tweet-der-der-Regierung-nicht-gefaellt.html

t.me/Rosenbusch

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Friedemann Däblitz

7 things that "could" have happened 😎🤡🔥
……….
Die neue Willy HIER: https://snicklink.de

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Friedemann Däblitz

„Hinter den hehren Zielen der NGOs steckt ein verbeamtetes Umerziehungsprogramm. „Wir müssen aus der Masse“, so wusste schon Lenin, „den neuen Menschen erziehen. Das kann nur durch sehr lange, langsame, behutsame organisatorische Arbeit geschehen.“ Und das ist der Job dieser NGOs. Sie sind gescheitert. Sie haben den Wahrnehmungsapparat nicht kompromittiert, sie haben lediglich ihre Pfründe gesichert. In den sozialen Medien sind die steuerfinanzierten Rebellionsbeamten mit ihren Einschüchterungsversuchen mittlerweile nicht mehr gefürchtet, sondern immer mehr verlacht.

NGOs, die ohne Steuergeld nicht existieren können, sind keine Nichtregierungsorganisationen, sondern verkappte Regierungsorganisationen. Wer nur steuergeldfinanziert bereit ist, unsere Demokratie zu verteidigen, dem ist sie egal.“

https://www.welt.de/debatte/plus255568180/NGOs-Aufschrei-der-Umerziehungsbeamten.html

t.me/Rosenbusch

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Friedemann Däblitz

Eine Nicht-Regierungsorganisation:

Eine Organisation, die es ohne Regierung nicht gäbe.

t.me/Rosenbusch

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Friedemann Däblitz

Mir leuchtet kein guter Grund dafür ein, dass überhaupt irgendwelche privaten Vereine mit Steuergeldern gefördert werden sollten. Bitte abschalten (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Im Gespräch mit dem Kardiologen Dr. Möller wird deutlich, was für eine immense Hürde seitens der Ärzteschaft überwunden werden müsste, um die Wirksamkeit und Sicherheit der mRNA-Injektionen zu hinterfragen. In seinem Fall gelang dieser radikale Schritt nur durch die direkte Betroffenheit mit einer Impfgeschädigten.

Der Glaube an die Institutionen, die Fachzeitschriften und die Experten ist teilweise so stark, dass ein leiser Zweifel an deren Glaubwürdigkeit eine enorme nicht verarbeitbare Erschütterung bedeuten würde. Diese Dynamik gilt es zu verstehen und anzusprechen, wenn wir zur Pandemiepolitik in Dialog treten wollen.

Gespräch in voller Länge: https://blog.bastian-barucker.de/post-vac-katastrophe/

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Friedemann Däblitz

https://x.com/maxotte_says/status/1894781416262771161?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

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Friedemann Däblitz

https://x.com/martinsonneborn/status/1894748212977660225?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

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Friedemann Däblitz

BEFANGENER RICHTER IM RECHTSSTREIT GEGEN DIE PLATTFORM "X"

Liebe Community,

Die Richterin Dr. Clivia von Dewitz macht in einem heute erschienenen Artikel in der Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/justizskandal-in-berlin-im-verfahren-gegen-elon-musks-plattform-x-wie-befangen-duerfen-richter-sein-li.2301637
auf den folgenden Fall aufmerksam:

Ein Berliner Richter, der im vergangenen Jahr auf Probe ernannt wurde, war dazu berufen, über einen Rechtsstreit zwischen der Vereinigung "Democracy Reporting International" (Antragstellerin) und der Plattform "X" (vormals Twitter; Antragsgegnerin) zu entscheiden. Die Antragstellerin war dabei von der von George Soros finanzierten "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) unterstützt, die auch die Antragsbegründung geliefert hatte. Die GFF war also nicht Prozesspartei, saß aber mit der antragstellenden Partei mit im Boot.

Der Richter erließ die begehrte einstweilige Verfügung gegen "X" (worum es da ging, ist im hier verlinkten Artikel beschrieben) und hatte kein Problem damit, über den Fall zu befinden, obwohl er eine Referendarstation bei der GFF abgeleistet und einige Likes unter LinkedIn-Posts der GFF gesetzt hatte. Eine verständige Prozesspartei aus der Sicht von "X" musste hier befürchten, dass dieser Richter nicht unparteiisch ist. Juristisch nennt man sowas "Besorgnis der Befangenheit". Und diese hätte der Richter von sich aus anzeigen müssen - was er aber nicht tat.

Gewiss sollten wir uns jetzt nicht dazu versteigen, den Fall in dem Sinne zu skandalisieren, dass da eine Globalisten-Marionette auf den Richterstuhl gesetzt worden sei, um einer wie auch immer gearteten Neuen Weltordnung den richterlichen Segen zu verleihen. Wenn dieser Richter über Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall zwischen Frau Müller und Herrn Meier oder über die Mietnebenkostenabrechnung des Vermieters Herrn Schröder gegenüber der Mieterin Frau Schulz entscheidet, ist daran überhaupt nichts auszusetzen.

Aber im hier gegebenen Fall hat sich der Richter grob unprofessionell verhalten. Unprofessionell war nicht, dass in seiner Person die Besorgnis der Befangenheit bestand. Unprofessionell war vielmehr, dass der Richter das nicht von sich aus offengelegt hat. Es ist absolut menschlich, dass man als Richter mal einen Fall auf den Tisch bekommt, zu dem man nicht die nötige Distanz hat. Aber man muss dann eben dazu stehen, dass man diese Distanz nicht hat. Und man muss sich die Frage stellen, ob es wirklich einen guten Eindruck macht, wenn man dann trotzdem über den Fall entscheidet.

Richter können, bevor sie auf Lebenszeit berufen werden, für einen gewissen Zeitraum (maximal fünf Jahre, siehe § 12 Deutsches Richtergesetz) auf Probe ernannt werden. In dieser Probezeit soll sich erweisen, ob der Richter für das Richteramt geeignet ist. Wer schon in der Probezeit einen so eklatanten Mangel an Professionalität offenbart, hat im Richterdienst nichts verloren. So jemand mag vielleicht fachlich geeignet sein - er ist es aber in charakterlicher Hinsicht nicht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

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Friedemann Däblitz

Jürgen Elsässer war laut Wikipedia “Von etwa 1975 bis 2008 (…) Autor, Redakteur und Mitherausgeber verschiedener linksgerichteter Printmedien wie Arbeiterkampf, Bahamas, Jungle World, junge Welt, konkret und Neues Deutschland. Von 1990 bis 2002 vertrat er antideutsche, ab 2003 antiimperialistischePositionen innerhalb der deutschen radikalen Linken.

Jetzt fordert Elsässer die Besatzung Deutschlands durch die USA und Russland.

Langsam macht wieder alles Sinn 🤡

https://x.com/jurgenelsasser/status/1894343393557311886?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

(Klarstellung: Der Videoausschnitt ist kurz, ein längeres mit Kontext ist nicht verlinkt, zur Feindstaatenklausel habe ich kein Wissen) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/eilverfahren-merz-will-200-milliarden-euro-sofort-fuer-verteidigung-li.2301990 @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Das BSW muss die Wahl erfolgreich anfechten. (Zum Original Tweet der CDU: https://x.com/CDU/status/1893922826731631066 ) (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Hier der Schriftsatz zum obigen 👆 Bericht. Der Schriftsatz darf von jedem, der wegen vergleichbarer Äußerungen aktuell noch ein Strafverfahren führt (sei es als Angeklagter oder als Verteidiger), als Ressource für den eigenen Sachvortrag genutzt werden!

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Friedemann Däblitz

Die Welt schürt wieder Viruspanik und schreibt von einem Grippebedingten Massensterben, wenn es sich um einen “präventiven” Massenmord an Hühnern handelt.

https://x.com/dablitz_f/status/1893302162391785938?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

http://to.welt.de/LresNty @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Die #Staatsanwaltschaft Dortmund hat mir auf meine Strafanzeige hin (1) mitgeteilt, dass sie von einem Ermittlungsverfahren wegen dem übergroßen #Hakenkreuz am Dortmunder Hauptbahnhof absieht (2).

Zur Begründung führt sie aus, dass die Firma, die hinter dem Plakat steht, in Dortmund bekannt sei und sich seit vielen Jahren für #Vielfalt und #Toleranz einsetze.

Sie lädt mich ein, mich auf der Webseite des Unternehmens über dessen sozialpolitisches Engagement in weiterführenden Presseartikeln zu informieren.

Es kommt für die Staatsanwaltschaft Dortmund hier also wesentlich auf den Äußernden, nicht nur die Äußerung an. Das unterscheidet das Vorgehen der StA Dortmund von jenem der StA Berlin im Fall des @CJHopkins_Z23.

Nicht stichhaltig erscheint mir zudem die Überlegung, da sich das Hakenkreuz frei in der Luft befände, insbesondere ohne Berührung mit den Händen oder Armen sei, würde es offensichtlich in Richtung des Mülleimers fallen. Denn das Strichmännchen hat gar keine Hände. Die Phantasie kann in die ein oder andere Richtung ergänzen. Wir haben es also mit einem Fall der #Mehrdeutigkeit zu tun.

Und anders als in den bekannten Darstellungen von Hakenkreuz über Mülleimer lacht hier das Männchen, der Winkel ist ein anderer und das Geschehen spielt sich vor (AfD-) blauem Hintergrund ab.

Auch die Hintergrundfarbe des Plakats sei aber unschädlich, schließlich verzichte die Firma an anderer Stelle (sic!) ausdrücklich auf die blaue Hintergrundfarbe, um ein Zeichen zu setzen.

Es werden also lauter Umstände angeführt, die der unbefangen reisende Betrachter am Hauptbahnhof gerade nicht eindeutig, offenkundig und ohne weitere Recherche berücksichtigen kann.

Wer das Verfahren um CJ Hopkins (3) verfolgt hat, weiß, dass man all diese Argumente parallel auch hätte in seinem Fall anführen können und dann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hätte absehen müssen. Wir hatten deshalb schon im Ermittlungsverfahren darauf gedrängt.

Spätestens unter Beachtung seiner Begleittexte, die anders als die Worte “Tu das Richtige!” keine Pro-AfD Interpretation zulassen (bei der wegen der VS-Einstufung „Rechtsextremismus“ unterstellt werden kann), hätte zu Gunsten von @CJHopkins_Z23 bereits der Anfangsverdacht einer Strafbarkeit verneint werden müssen.

Dies geschah aber nicht. Der Fall Hopkins ist ein Musterbeispiel politischer Justiz zur Herstellung von #Ideologiekonformität durch die Bekämpfung von Andersdenkenden.

Sogar der US-Vizepräsident @JDVance hat jüngst auf diese Misstände in Deutschland im Allgemeinen und den Fall Hopkins im Besonderen aufmerksam gemacht. (4)

Das Bundesverfassungsgericht könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des CJ Hopkins unter dem Aktenzeichen 2 BvR 34/25 der unheilvollen Entwicklung an diesem Punkt ein Ende setzen. #Redefreiheit

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund ist jedenfalls ein weiteres Zeugnis von Willkür in der deutschen Strafverfolgungspraxis, wenn es um die demokratiekonstitutive #Meinungsfreiheit geht.

Daher gebe ich sie unten (2) vollständig wieder.

(1) https://x.com/dablitz_f/status/1884665207047213132

(2) - > Bilder

(3) https://x.com/dablitz_f/status/1844796495259664826

(4) https://x.com/jdvance/status/1891465408210767927?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q

https://www.handelsblatt.com/politik/international/j-d-vance-die-muenchener-rede-des-us-vizepraesidenten-im-wortlaut/100107881.html (X🔗) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Trump lobt Pfizer-Bourla, es wird heftig gebuht https://x.com/bbarucker/status/1892885223425073383?s=46&t=ozr3kQGaS4bRxOLe0-nd7Q @RA_Friede

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