https://tkp.at/2024/11/20/who-fordert-vorbereitungen-fuer-pandemie-schlimmer-als-covid/
Читать полностью…Hello dear friends, I hope you are well I am Mahdi from Iran, I am 25 years old, I am happy to see you again. Is there a phone number? 989164212694
Aufgrund von erheblicher Arbeitsbelastung (im positiven Sinne) in meiner Kanzlei im Kampf für die Meinungsfreiheit und gegen die Abmahnmafia wird es mir in den nächsten Wochen nur sehr beschränkt möglich sein, mich redaktionell um HAINTZ.media zu kümmern.
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DIE "NEUES LEBEN"-BIBEL,
MIT NEUEM DESIGN INNSIDE, OUTSIDE -
EIN SPIRITUELLER "HINGUCKER"
Ich arbeite im Moment in Sachen Meinungsfreiheit durch, ohne relevante Pausen. Das muss gerade sein, aber das Ergebnis wird sich lohnen. Soviel vorab.
Читать полностью…Drei völlig absurde Strafbefehle gegen David Bendels, Chefredakteur vom Deutschland-Kurier
Gestern haben Michael Werner und ich das Video Habecks „Schwachkopf“-Affäre: Harte Kritik üben, ohne sich strafbar zu machen? So geht’s! beim Deutschland-Kurier veröffentlicht und heute hat DK-Chefredakteur David Bendels drei ungeheuerliche Fälle öffentlich gemacht, die von diversen Kollegen aufgegriffen wurde. Dazu gleich mehr …
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Markus Haintz auf X. Aktuell werden unzählige Strafbefehle & Durchsuchungsbeschlüsse aus nicht abgeschlossenen Strafverfahren online gestellt oder wörtlich zitiert. Ich weise darauf hin, dass dies in den meisten Fällen eine Straftat darstellen dürfte. Uns liegen Fälle vor, in denen Staatsanwaltschaften hier ermitteln. #Schwachkopf
Читать полностью…Ich habe der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eben einige kritische Fragen im Rahmen einer Presseanfrage gestellt.
U. a., in welcher Funktion & warum Ministerpräsidenten Hendrik Wüst für eine nicht gemeinnützige (SO DONE) GmbH Werbung macht.
Die Hansen aus X: "Sie lügen und lügen und lügen! Dieses Mal jedoch mit rot werden und leichtem Stuhlgang. Herr Habeck wirbt NICHT, obwohl er wirbt. Sehet selbst.
Danke an den großartigen @FWarweg ,der immer wieder und unermüdlich die richtigen Fragen stellt!🙏🏼"
Mein Kommentar: In der Bundespressekonferenz wird den Bürgern dreist ins Gesicht gelogen und behauptet, @roberthabeck würde nicht für das Abmahn-Startup SO DONE werben, welches für Hausdurchsuchungen bei Bürgern morgens um 6:00 Uhr und unzählige Massenabmahnungen verantwortlich ist.
Wir haben sämtliche Geschäftspraktiken von SO DONE dokumentiert und gehen an mehreren juristischen Fronten in circa 100 Mandaten/Akten bei uns dagegen vor.
Cancer is not a genetic disease. It’s Epigenetic!
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https://www.youtube.com/watch?v=GtgUpZKuxLQ&t=3520s&ab_channel=BistumPassau
Читать полностью…Everyone needs to detox... most are on toxic overload,
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Also kann auch diese Bibel nur weiterempfehlen." :))
MIT ALTEM UND NEUEN TESTAMENT
Aufgrund von erheblicher Arbeitsbelastung (im positiven Sinne) in meiner Kanzlei im Kampf für die Meinungsfreiheit und gegen die Abmahnmafia wird es mir in den nächsten Wochen nur sehr beschränkt möglich sein, mich redaktionell um HAINTZ.media zu kümmern.
Leider bleiben so viele wichtige und exklusive Nachrichten liegen. Wenn ihr das ändern wollt, dann unterstützt uns finanziell, damit unsere Mitarbeiterkapazitäten aufgestockt werden können.
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Markus Haintz auf X: Korrekte Analyse Prof. Boehme-Neßler zum Urteil des BGH zu Lasten von Richter Christian Dettmar, der durch dieses Unrechtsurteil aus dem Richteramt entlassen wird und auch seine Pensionsansprüche verliert.
Ich reagieren darauf mit Strafanzeigen gegen befangene Corona-Richter.
🟣‼️BUNDESGERICHTSHOF: Corona? "Fehlurteil! Völlig unverhältnismäßig! Krass!" Staatsrechtler eindeutig!
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung nach einem Verbot von Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen bestätigt. Die vom Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt wurden als unbegründet verworfen, verkündete der Zweite Strafsenat in Karlsruhe. Das Landgericht hatte den Mann 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Der Familienrichter am Amtsgericht Weimar hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der es den Leitungen und Lehrkräften der zwei Schulen untersagt wurde, einzelne der damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen - zum Beispiel die Maskenpflicht. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen kassiert. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.
Richteramt missbraucht?
Das Landgericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte seine damalige Entscheidung voreingenommen gefällt hatte. Er habe das Masken-Verfahren gezielt initiiert und Wochen vor seiner Entscheidung aktiv daran gearbeitet, eine Familie zu finden, für deren Kinder er ein Kinderschutzverfahren führen konnte.
Auch bei der Auswahl der Gutachter sei der Mann befangen gewesen. Er habe sie ausgewählt, um das von ihm von vornherein beabsichtigte Ergebnis gutachterlich zu begründen. Das ihm übertragene Richteramt habe er zielgerichtet genutzt und missbraucht, befand das Gericht.
Gegen das Urteil waren sowohl der angeklagte Richter als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Sie rügten Rechtsfehler im Verfahren und forderten die Aufhebung des landgerichtlichen Urteils. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte am Landgericht drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger des Juristen hatten einen Freispruch für ihn beantragt.
Senat: geht nicht um Sinn oder Unsinn der Maskenpflicht
Bei der mündlichen BGH-Verhandlung im August hatte der Zweite Strafsenat wiederholt darauf hingewiesen, dass es in dem Verfahren nicht um Sinn oder Unsinn der Corona-Maßnahmen gegangen sei und gehe. Sondern darum, ob der Amtsrichter mit bereits vorgefasster Meinung geurteilt und das Verfahren rechtswidrig an sich gezogen habe. «Wir prüfen hier Verfahrensfehler», betonte die Vorsitzende Richterin Eva Menges.
Schon zur Verhandlung hatte es großes Interesse von Besucherinnen und Besuchern gegeben. Sie waren aus Thüringen und anderen Bundesländern angereist, um den angeklagten Richter zu unterstützen. Wegen gründlicher Einlasskontrollen hatte sich der Beginn der Verhandlung um weit mehr als eine Stunde verzögert. Zur Urteilsverkündung hatte der BGH ein Anmeldeverfahren eingeführt.
Die nun rechtskräftige Verurteilung des Richters birgt für ihn auch beruflich Konsequenzen. Im Deutschen Richtergesetz heißt es, dass ein wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilter Richter aus dem Richteramt entlassen werden muss.
Das Grundgesetz garantiere richterliche Unvoreingenommenheit, betonte BGH-Richterin Menges bei der Verkündung. Die Entscheidungsfindung von Richterinnen und Richter habe mit unbedingter Neutralität zu erfolgen. Das sei für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat von essenzieller Bedeutung. Ob der Angeklagte wirklich aus Sorge um das Wohl der Kinder handelte, könne offen bleiben. Selbst wenn das der Fall wäre, rechtfertige das nicht sein Vorgehen bei der Entscheidung."
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Ab Minute 1:18 geht es gleich los...
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@Lebensmuthotline