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Corona_IFG_Anfragen

Anfrage an das Gesundheitsamt Gütersloh:
"eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)"

Antwort:
"auf Ihre Anfrage vom 14.12.2020 teile ich Ihnen mit, dass das Labor Krone, Siemens Straße 40, 32105 Bad Salzuflen die PCR Testungen für das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh durchführt. Eine zahlenmäßige Erfassung der Testungen erfolgt nicht."

https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-23/

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Anfrage an das Gesundheitsamt Düren:
"eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)"

Antwort: siehe PDF

https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-13/

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Anfragen (und Antworten) an das Bundesministerium für Gesundheit (Auswahl)
„1.) Gibt es einen verbindlichen methodischen Goldstandard für PCR-Tests der von Laboren eingehalten werden muss?
Antwort: Hierzu liegen uns keine amtlichen Informationen vor.
4.) Wird bei positiven Ergebnissen oder "wertlosen" Ergebnissen eine symptomatische Untersuchung des Probanden in Betracht gezogen und mit einbezogen?
Antwort: Hierzu liegen uns keine amtlichen Informationen vor.
6.) Wird eine öffentliche Statistik geführt wie viele positive Covid-19 Tests sich rückwirkend bei einem zweiten Test als Falsch-Positiv herausgestellt haben?
Antwort: Hierzu liegen uns keine amtlichen Informationen vor.
7.) Gibt es eine öffentliche Statistik darüber welche PCR-Test Kits und Hersteller zu welchen positiv / negativ / neutralen (neutral, d.h. nicht eindeutig, bzw. nicht verwertbares Ergebnis) führen?
Antwort: Hierzu liegen uns keine amtlichen Informationen vor.“

https://fragdenstaat.de/anfrage/welche-standards-gelten-fur-den-covid-19-pcr-test-bei-deutschen-laboren/

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Anfrage an die Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit:
"1) eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
2) liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Anfrage an das Gesundheitsamt Mettmann: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tes… )
3) gab es seitens der Labore Rückmeldungen wie hoch der Ct-Wert war und falls ja, wie erfolgt hier der Rückmeldeweg und wie waren im Einzelnen die Werte?
4) werden auf Basis des Ct-Werts unterschiedliche Quarantänebestimmungen erlassen (z.B. für unterschiedliche Berufsgruppen)?"

Antwort: "zu 1) Labor Lademannbogen MVZ GmbH
zu 2) Es wurden seit August 2019 4361 Tests durch das Gesundheitsamt über die Abstrichstelle der KVSH angeordnet, zusätzlich wurden Tests im Rahmen von 153 Ausbrüchen in Einrichtungen angeordnet.
zu 3) Ja. Die CT-Werte werden auf dem schriftlichen Befund bzw. der DEMIS-Übermittlung übermittelt..
Die einzelnen Werte können mit dem verwendeten Softwareprogramm nicht ausgewertet werden.
zu 4) Nein, es werden auf Basis des Ct-Wertes keine unterschiedlichen Quarantänebestimmungen erlassen."

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Anfrage an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
"laut https://www.infranken.de/ratgeber/verbraucher/masken-rueckruf-mueller-gefahr-durch-mund-nasen-schutz-art-5131176 gab es einen Rückruf bezüglich einer verkauften Masken.

Wieviele Fälle von Rückrufen bezüglich schädlicher Inhaltsstoffe der Masken die ausdunsten sind Ihnen bekannt? Wieviele Masken waren zu diesem Zeitpunkt schon im Einsatz und für wie lange? In wieviel Fällen betraf dieses Medizinprodukte und wievielen sogenannte Alltagsmasken?

Wie stellen Sie sicher das aufgrund der Maskenpflicht und solcher schädlicher Masken es nicht zu Schädigungen der Bevölkerung kommt, geg.falls auch solche die erst in der weiteren Zukunft bekannt werden?"

Antwort:
"zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. Dezember 2020 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vor. "

https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnisse-ruckrufe-masken/

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Anfrage an das Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit:
"bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Hygienekonzept der Kieler Woche 2020
s.u.a. https://www.ndr.de/nachrichten/info/Hygienekonzept-fuer-Kieler-Woche-vorgestellt,ndrinfo8608.html"

Antwort: "vielen Dank für Ihr Interesse an der Kieler Woche 2020.

Gern übersenden wir Ihnen das Hygienekonzept. Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus dem Sicherheitskonzept der Kieler Woche, aus dem aus einsatztaktischen und datenschutzrechtlichen Gründen einige Informationen ausgeblendet wurden."

Konzept siehe Link:
https://fragdenstaat.de/anfrage/hygienekonzept-kieler-woche-2020/

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Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 19/23379)
Fortsetzung aus /channel/Corona_IFG/93

Frage 2: "Wie verteilten sich diese Ausgaben, zum Stichtag 30. September 2020, auf die verschiedenen Medien (bitte zum jeweiligen Monatsende für den Zeit- raum 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 nach Printmedien, Pla- katwerbung, TV-Kampagnen, digitale Medien aufschlüsseln)?"

Antwort: "Die Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. In dem dort bei „Digi- talen Medien“ ausgewiesenen Betrag sind die Ausgaben für die Erstellung und den Betrieb von Internetseiten nicht enthalten. Bezüglich der Ausgaben für die Erstellung und den Betrieb der Internetseite „Zusammen gegen Corona“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21919 – Kampagne „Zusammen gegen Corona“ und „AHA-Formel“ der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/22396 vom 14. September 2020) verwiesen. Die Angaben zu „Printmedien“ enthalten die Ausgaben für Anzeigen, Broschüren, Faltblätter und andere Publikationen."

Frage 6: "Wie lange gedenkt die Bundesregierung, die überdurchschnittlichen Aus- gaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesund- heit zu halten?
Gibt es eine Obergrenze für diese Ausgaben?
a) Wenn ja, wie hoch ist diese?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?"

Antwort: "Solange kein wirksamer Impfschutz zur Verfügung steht und keine erfolgver- sprechende medikamentöse Behandlungsoption existiert, bedarf es weiterhin der insbesondere auf die Eindämmung der Pandemie bezogenen Öffentlich- keitsarbeit. Denn nur wenn sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin verant- wortungsvoll verhalten und den kommunizierten Empfehlungen und Verhal- tensregeln folgen, können die Auswirkungen der sich nach den Aussagen von Expertinnen und Experten in den nächsten Monaten zuspitzenden pandemi- schen Situation beherrschbar bleiben. Haushaltsmittel sind im Voranschlag für den Bundeshaushalt 2021 etatisiert."

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Anfragen an die Gesundheitsämter Schleswig-Holstein:
"- eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Anfrage an das Gesundheitsamt Mettmann: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tes… )
- gab es seitens der Labore Rückmeldungen wie hoch der Ct-Wert war und falls ja, wie erfolgt hier der Rückmeldeweg und wie waren im Einzelnen die Werte?
- werden auf Basis des Ct-Werts unterschiedliche Quarantänebestimmungen erlassen (z.B. für unterschiedliche Berufsgruppen)?"

Antworten:

Neumünster:
/channel/Corona_IFG/79

Rendsburg-Eckernförde:
/channel/Corona_IFG/80

Offene Anfragen:
Flensburg: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-1/
Kiel: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-2/
Hansestadt Lübeck: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-3/
Kreis Dithmarschen: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-5/
Pinneberg: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-9/
Kreis Plön: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-10/
Kreis Schleswig-Flensburg: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-12/
Kreis Segeberg: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-13/
Landkreis Steinburg: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-14/
Landkreis Stormarn: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-test-labore-ct-wert-15/

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Anfrage an das Gesundheitsamt LK Rosenheim:
"1. Würden PCR-Tests auch im Unterricht ohne Einverständniserklärung der Eltern durchgeführt werden? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?

2. der Bund ist dem +1 Million Genome Projekt beigetreten. Dieses Programm hat das Ziel, bis zum Jahr 2022 den Zugang zu mindestens einer Million kompletter Genomsequenzen und weiterer Gesundheitsdaten zu ermöglichen.
Jeder PCR-Test stellt eine DNA-Entnahme dar, ob man das will oder nicht. Da bei den PCR-Tests nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch genetische Informationen erhoben werden, welche nach Art. 9 DSGVO bzw. dem Landesdatenschutzgesetz grundsätzlich verboten ist, möchte ich Sie bitten, mir Auskünfte über den Datenschutz mitzuteilen:

Was passiert mit den Daten?
Wie werden sie verarbeitet?
Wem werden sie zugänglich gemacht, wer hat Zugriff darauf?
Wann und wie werden sie gelöscht?
Wie ist die Rechtsgrundlage zur Erhebung solcher Daten?

3. Herr Spahn sagte vor einigen Wochen, dass man bei flächendeckenden Tests wohl mehr falsch-positive Testergebnisse bekäme als echte.

Wie kann man bei einem positiven PCR-Testergebnis einer Lehrkraft oder eines Mitschülers, was viele Kinder in Quarantäne zwingen würde, ausschließen, dass es sich um ein falsch-positives Ergebnis handelt?

4. Der PCR-Test ist nach Auskunft der Virologin Prof. Kämmerer nur ein Nukleinsäurennachweis, der weder Aufschluss über eine akute Infektion noch über eine Infektiosität gibt. Der PCR-Test würde auch bei einer vergangenen Infektion, die bereits Monate zurückliegt, ein positives Ergebnis anzeigen, obwohl die Person schon lange genesen und für niemanden mehr ansteckend ist. Zur Erkennung einer Krankheit ist der PCR-Test nicht zugelassen.

Im Merkblatt des schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG zur COVID-19 Testung steht: „Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers."

Ist eine verordnete Quarantänemaßnahme, die auf einen PCR-Test basiert, welcher weder eine akute Infektion noch eine Ansteckungsgefahr nachweisen kann, überhaupt rechtens?

Ist es nicht Freiheitsberaubung, wenn man eine Familie zur Quarantäne zwingt, obgleich gar nicht bewiesen wurde, dass die Kontaktperson mit dem positiven PCR-Ergebnis überhaupt infiziert und infektiös ist?

Könnten Sie mir die Rechtsgrundlage schicken für die Quarantäneverordnungen auch bei Nicht-Beweis einer Infektion/Infektiosität?

Und falls es keine Rechtsgrundlage gibt und die Quarantänemaßnahmen tatsächlich juristisch fragwürdig sind – wer haftet?

Eine etwaige Quarantänemassnahme kann für ein Kind eine hohe psychische Belastung darstellen.
Welches Konzept haben Sie, um es Kindern bei einer Quarantäneanordnungen weiterhin zu ermöglichen, sich bewegen zu können, wenn die Räumlichkeit ihres Zuhauses dies nicht hergibt?

Es gibt bei SARS-CoV-2 keine Evidenz, die belegt, das von Kindern ein besonderes Infektionsrisiko ausgehen würde (ich verweise auf die Heinsberg Studie, die Studie der Uniklinik Dresden, die Studie der Uni Leipzig, die Münchner Virenwächterstudie, das Thesenpapier 2.0 zur Pandemie durch SARS/CoV-2, sowie auf die neuen Studien aus Frankreich, Norwegen oder den Niederlanden).
Kinder scheinen weniger Rezeptoren zu haben, an denen das Virus „andocken“ kann; sie bremsen die Pandemie sogar durch die Nicht-Weitergabe des Virus aus (siehe Studie Dresden). Laut WHO ist es sehr selten, dass eine asymptomatische Person (unabhängig von ihrem Alter) jemanden ansteckt.

Abgesehen davon, dass von Kindern keine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht UND dass von asymptomatischen Personen keine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht, ist auch gesichert, dass das Ansteckungsrisiko an frischer Luft erheblich geringer ist als in Räumlichkeiten. Es scheint also nichts dagegen zu sprechen, dass Kinder sich während einer Quarantäne sich im Freien bewegen dürfen (vielleicht zeitlich begrenzt und nur an Orten, wo sich nicht viele Menschen aufhalten). Richtig?

Fortführung: /channel/Corona_IFG/90

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/channel/Corona_IFG/85

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen das Tragen einer Alltagsmaske eine wichtige Maßnahme darstellt, die allerdings einzeln angewendet nicht so effektiv sein kann wie die Kombination von mehreren Maßnahmen im Sinne eines Maßnahmenbündels. Deshalb sollte der Einsatz von Masken nicht dazu führen, dass andere Komponenten der AHA+L-Regeln vernachlässigt werden oder sogar Risiken bewusst in Kauf genommen werden (z.B. durch Erhöhung der Personendichte in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung, oder Erhöhung der Zahl der nicht zwingend erforderlichen Kontakte).

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei fortschreitendem Infektionsgeschehen es zudem nicht auszuschließen ist, dass es wie zu Beginn der Pandemie zu Engpässen in der Versorgung mit FFP-Masken im Gesundheitswesen, kommen könnte. Siehe auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.

Stand: 18.11.2020"

Deshalb jetzt meine Fragen. Ich bin Asthmatikerin, wo erhalte ich jetzt meinen Vorrat an zertifizierten FFP2 Masken?
Wer zahlt diese? Da sie, wenn überhaupt, nur kurze Zeit getragen werden dürfen und dann gewechselt werden müssen rechne ich mit 120-150 Masken pro Monat.
Wo kann ich ich mich in das ordnungsgemäße tragen der Masken einweisen lassen?
Welcher Arzt kann die entsprechende Untersuchung vornehmen die mir bescheinigt das ich eine FFP2 Maske tragen darf und wie lange?
Muss ich Nachweise für die letzten beiden Punkte ständig mit mir mitführen?
Was ist wenn ich die 30 minütige Tragepause einhalten muss und ich befinde mich zum Beispiel in der Bahn?"

Antwort:
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.01.2020.

In Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt << Adresse entfernt >> gewährt einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Landeshauptstadt << Adresse entfernt >> oder ihren Eigenbetrieben im eigenen Wirkungskreis vorhanden sind (vgl. §1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung).
Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises – wie vorliegend der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung.
Daher besteht vorliegend kein Anspruch auf Auskunft aus der Informationsfreiheitssatzung.

Auch sonstige Auskunftsansprüche kommen nicht in Betracht.
Insbesondere kann ein Auskunftsanspruch nicht aus dem Umweltinformationsgesetz resp. dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz abgeleitet werden, da es sich vorliegend nicht um Umweltinformationen in diesem Sinne handelt (siehe OVG Lüneburg 2. Senat, Beschluss vom 06.07.2020, 1 ME 246/20).

Zu Ihren Fragen verweisen wir Sie aber gerne auf die städtische Internetseite zum Coronavirus, auf der Sie stets die aktuellen Informationen zum Infektionsgeschehen für << Adresse entfernt >> finden. Die städtische Internetseite können Sie aufrufen unter www.muenchen.de/corona<http://www.mu…na>. Dort finden Sie auch Informationen zur Nutzung von FFP2-Masken.

Im Übrigen verweisen wir Sie mit Ihren Fragen an den Freistaat Bayern, der die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Einzelhandel, bei Click&Collect sowie in Alten- und Pflegeheimen im Rahmen der aktuell geltenden Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingeführt hat."

https://fragdenstaat.de/anfrage/tragen-von-ffp2-masken/

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Anfrage an das Gesundheitsamt München:
"ich scheibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind.

Ich habe folgenden Fragen an Sie:

1. Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss?
Von wem werden die Kosten übernommen?
Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte?
2. Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor?
3. Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen?
4. Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um?
5. In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt?
6. Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser?
7. Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkunken am stärksten betroffen sein werden.
8. Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden.
9. Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft?
10. Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schaals keine Schutzwirkung haben?
11. Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen.[...]

Antwort: "In Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

[...]
Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises – wie vorliegend der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung.
Daher besteht vorliegend kein Anspruch auf Auskunft aus der Informationsfreiheitssatzung.

Auch sonstige Auskunftsansprüche kommen nicht in Betracht.
Insbesondere kann ein Auskunftsanspruch nicht aus dem Umweltinformationsgesetz resp. dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz abgeleitet werden, da es sich vorliegend nicht um Umweltinformationen in diesem Sinne handelt (siehe OVG Lüneburg 2. Senat, Beschluss vom 06.07.2020, 1 ME 246/20).

Zu Ihren Fragen verweisen wir Sie aber gerne auf die städtische Internetseite zum Coronavirus, auf der Sie stets die aktuellen Informationen zum Infektionsgeschehen für München finden. Die städtische Internetseite können Sie aufrufen unter www.muenchen.de/corona<http://www.mu…na>. Dort finden Sie auch Informationen zur Nutzung von FFP2-Masken.
Im Übrigen verweisen wir Sie an den Freistaat Bayern, der die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Einzelhandel, bei Click&Collect sowie in Alten- und Pflegeheimen im Rahmen der aktuell geltenden Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingeführt hat."

https://fragdenstaat.de/anfrage/fragen-zu-ffp2-masken/

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Anfrage an das Gesundheitsamt Aachen: "- eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)"

Antwort: siehe PDF

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Anfrage an das Gesundheitsamt Neumünster:
"- eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Anfrage an das Gesundheitsamt Mettmann: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tes… )
- gab es seitens der Labore Rückmeldungen wie hoch der Ct-Wert war und falls ja, wie erfolgt hier der Rückmeldeweg und wie waren im Einzelnen die Werte?
- werden auf Basis des Ct-Werts unterschiedliche Quarantänebestimmungen erlassen (z.B. für unterschiedliche Berufsgruppen)?"

Antwort: siehe PDF

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Anfrage an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz:
"Gemäß Antwort Gesundheitsamt https://fragdenstaat.de/anfrage/ifsg-und-pcr-test-befunde/541703/anhang/doc01258420201123134106_geschwaerzt.pdf sind sie zuständig für die Zulassung der Labore in RLP für PCR—Tests des SARS—COV2.

Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen:
Wieviele Labore wurden von ihnen zertifiziert bzw. zugelassen?
Gibt es Unterlagen dadrüber welches Prozedere ein Labor über sich ergehen lassen musste, um zugelassen zu werden?
Wieviele wurden nicht zugelassen?
Welche Labore wurden zugelassen?
Gab es bislang Probleme mit den Laboren bei Testungen? falls ja, welche?
Wieviele Cyclen verwenden die einzelnen Laboren? Gibt es einen vorgegeben Ct-Wert in RLP ab dem Testergebnisse nicht mehr aussagekräftig sind?

Antwort:
Siehe PDF-Anhang

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Anfrage an Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz:
gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt:
Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage
 Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;
 Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage

Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in RLP verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt)
Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?“

Antwort:
„Die uns vom Landesuntersuchungsamt übersandte Übersicht der COVID-19 Fallmeldungen Rheinland-Pfalz beinhaltet folgende Angaben:

Mit Datenstand vom xx.01.2021, xx Uhr sind xxx laborbestätigte Fälle (Vortag: xxxx) einer COVID-19-Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz von den Gesundheitsämtern über die Meldesoftware des Robert Koch-Instituts (RKI) an die Meldestelle des Landesuntersuchungsamtes übermittelt worden.
Das Landesuntersuchungsamt gibt dabei folgende Erläuterungen.

Hiervon sind xxxx (Vortag: xxxxx ) und xx Fälle verstorben (Vortag: xx).
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
* Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt“

" Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen."

https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv/

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Anfrage an das Gesundheitsamt Herford:
"eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)"

Antwort: "Nach Prüfung Ihres Antrags sowie Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt - Gesundheit - kann Ihnen zu Ihrem Antrag nach § 5 IFG NRW mitgeteilt werden, dass die vom Gesundheitsamt veranlassten Testungen grundsätzlich nicht durch eigenes Personal durchgeführt werden. Überwiegend werden Testungen durch das in Herford befindliche Testzentrum durch niedergelassene Ärzte oder – im Krankenhaus – durch Krankenhauspersonal durchgeführt. Das Gesundheitsamt gibt dabei nicht vor, bei welchem Labor die Tests ausgewertet werden. Überwiegend werden die vom Gesundheitsamt veranlassten Tests in folgenden beiden Laboren ausgewertet:

MVZ Labor Krone GbR, Siemensstraße 40, Bad Salzuflen
Laborzentrum Weser, Paul-Ehrlich-Straße 9, Minden

Die Zahl der Testungen, die veranlasst worden sind, liegt hier nicht vor; ferner gibt es auch keine umfassende Rückmeldung der oben genannten Stellen zur Zahl der durchgeführten Tests, die eine Testung im Auftrag des Gesundheitsamtes durchführen, sodass zu der Zahl der Testungen keine Aussage getroffen werden kann."

https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-28/

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Anfragen an die Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalen:
Aachen: /channel/Corona_IFG/57
Bottrop: /channel/Corona_IFG/32
Dortmund: /channel/Corona_IFG/44
Düren: /channel/Corona_IFG/107
Gelsenkirchen: /channel/Corona_IFG/58
Gütersloh: /channel/Corona_IFG/109
Herne: /channel/Corona_IFG/66
Herford: /channel/Corona_IFG/108
Höxter: /channel/Corona_IFG/45
Lippe: /channel/Corona_IFG/77
Mettmann: /channel/Corona_IFG/8
Warendorf Kreis: /channel/Corona_IFG/110


Offene Anfragen:
Bielefeld: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-5/
Bochum: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-23/
Bonn: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-7/
Borken: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-8/
Coesfeld: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-10/
Düsseldorf: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-14/
Duisburg: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-12/
Ennepe-Ruhr-Kreis: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-20/
Euskirchen: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-21/
Hagen Stadt: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-25/
Heinsberg: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-27/
Hochsauerlandkreis: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-23/
Rhein-Erft-Kreis: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore-3/

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Anfrage an das Bundesverwaltungsamt: „in der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurde unter TOP 2, "Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID 19-Epidemie" der unter https://fragdenstaat.de/dokumente/4177-… veröffentlichte Beschluss getroffen. Darin heißt es: "Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die
Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt online-Schulungen durch."

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Schulungsunterlagen, möglichst in einem gängigen elektronischen Format (zum Beispiel Powerpoint oder PDF)
- oder, falls es sich um eine automatisiert ablaufende interaktive Online-Schulung handelt, die bei Ihnen intern veraktete Wiedergabe der Schulungsinhalte, die dem tatsächlichen Schulungsablauf am nächsten kommt.“

Antwort: sieht ZIP https://fragdenstaat.de/anfrage/schulungsunterlagen-zur-kontaktnachverfolgung-im-rahmen-der-covid-19-eindammungsmanahmen/508884/anhang/Schulungsmaterialien%20Containment%20Scouts.zip

https://fragdenstaat.de/anfrage/schulungsunterlagen-zur-kontaktnachverfolgung-im-rahmen-der-covid-19-eindammungsmanahmen/

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Anfrage an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
"laut https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-awo-warnt-pflegeheime-ffp2-masken-der-bundesregierung-untauglich_aid-55200779 wurden seitens der Bundesregierung Masken an Altenheime u.ä. abgegeben. Diese scheinen aber Fälschungen in der Gestalt zu sein, dass Sie nicht zertifiziert bzw. die vorgegebenen Normen erfüllen?
Wieviele Fälle sind Ihnen bekannt, bei denen Ministrien oder Behörden solche Masken abgegeben haben? Wieviele Masken in Summe betraf dieses?
Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen über Händler an Pivatpersonen oder andere Einrichtungen gefälschte Masken (also solche bei denen eine Schutzfunktion ausgewiesen ist) abgegeben werden? In wieviel Fällen wird dagegen ermittelt? Wieviele Verbraucher waren davon betroffen? Wie stellen Sie sicher, dass dieses nicht passiert (z.B. Zusammenarbeit mit Online-Plattformen)?"

Antwort:
"zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. Dezember 2020 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vor. "

https://fragdenstaat.de/anfrage/falsche-ffp2-masken/

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Corona_IFG_Anfragen

Anfrage an das Kreis Nordfriesland - Fachdienst Gesundheit(Gesundheitsamt)
"Bestehen für Alten- und Pflegeheime derzeit Vorschriften,Auflagen oder Handreichungen hinsichtlich des Schutzes der Bewohner vor einer Ansteckung durch infiziertes Personal? Gibt es Vorschriften zum Verhalten bzw. zum Testen des Personals?
Bitte um Mitteilung und Übermittlung der entsprechenden Unterlagen."

Antwort:
"Bestehen für Alten- und Pflegeheime derzeit Vorschriften, Auflagen oder Handreichungen hinsichtlich des Schutzes der Bewohner vor einer Ansteckung durch infiziertes Personal? Gibt es Vorschriften zum Verhalten bzw. zum Testen des Personals?

Grundsätzlich gelten für die MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen die gleichen Regelungen wie auch für den Rest der Bevölkerung. Sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin Anzeichen einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus (respiratorische Symptome) zeigt, meldet er/sie sich krank und geht zum Arzt. Ob dann ein Corona-Test durchgeführt wird, liegt beim Arzt. In der Regel wird der kranke Mitarbeiter jedoch getestet. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen. Es wird dann ermittelt, wer Kontakt zu der erkrankten Person hatte und es wird vom Gesundheitsamt entschieden, wer in Quarantäne muss. Es besteht auch die Möglichkeit, dass auf Quarantäne ersetzende Maßnahmen zurückgegriffen wird und somit Mitarbeiter, die sich zwar angesteckt haben, aber keine Symptome zeigen, unter Beachtung besonderer Hygienemaßnahmen weiterarbeiten dürfen. Die Maßnahmen werden immer auf den Einzelfall abgestimmt.

Besondere Vorschriften zum Verhalten des Personal gibt es nicht. Hier gelten die gleichen Abstands- und Hygiene-Vorschriften wie auch für den Rest der Bevölkerung. "

https://fragdenstaat.de/anfrage/infektionsschutz-alten-und-pflegeheime/

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Corona_IFG_Anfragen

Anfrage an das Kreisverwaltung Pinneberg - Fachdienst Gesundheit:
"- Gesundheits- und Hygienekonzept für die Durchführung schriftlicher Prüfungen (Klausuren) der Fachhochschule NORDAKADEMIE
(Hochschule der Wirtschaft, Köllner Chaussee 11, D-25337 Elmshorn)
- jegliche Kommunikation zwischen der Hochschule und Ihrer Behörde soweit möglich"

Antwort: "Als Anlage erhalten Sie den eingescannten Mailverkehr zwischen mir und der Nordakademie sowie das Hygienekonzept. Die geschwärzten Stellen enthalten Angaben, die laut Auskunft des FD Recht das Geschäftsgeheimnis berühren."
siehe Konzept im Link:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheits-und-hygienekonzept-fur-die-durchfuhrung-schriftlicher-prufungen-klausuren-der-fachhochschule-nordakademie/

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Corona_IFG_Anfragen

Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 19/23379)
Auszug:
Frage 1: "Wie hoch waren die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesminis- teriums für Gesundheit bis zum Stichtag 30. September 2020 (bitte nach Gesamtausgaben und jeweils zum Monatsende für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 aufschlüsseln)?"

Antwort: "Für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministerium für Gesundheit (Kapitel 1511 Titel 542 01) wurden in den Monaten Januar bis September 2020 Ausga- ben in Höhe von rd. 3.710.000 € geleistet. Die Ausgaben für die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum neuartigen Coronavirus (Kapitel 1503 Titel 684 03) betrugen im selben Zeitraum rd. 45.228.000 €.
Die monatliche Aufschlüsselung der bis zum Stichtag 30. September 2020 ge- leisteten Ausgaben sowie die daraus resultierenden Gesamtsummen können der Anlage 1 entnommen werden."
/channel/Corona_IFG/94

Weitere Fragen und Antworten siehe PDF

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Fortführung: /channel/Corona_IFG/89
Abgesehen davon, dass von Kindern keine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht UND dass von asymptomatischen Personen keine hohe Ansteckungsgefahr ausgeht, ist auch gesichert, dass das Ansteckungsrisiko an frischer Luft erheblich geringer ist als in Räumlichkeiten. Es scheint also nichts dagegen zu sprechen, dass Kinder sich während einer Quarantäne sich im Freien bewegen dürfen (vielleicht zeitlich begrenzt und nur an Orten, wo sich nicht viele Menschen aufhalten). Richtig?


5. Wie kann ausgeschlossen werden, dass das Kind durch die Durchführung des Tests verletzt oder traumatisiert wird?
Es ist bekannt, dass der Test bei ihnen sehr schmerzhaft sein kann, und dass die Wattestäbchen nach mir bekannten Testdurchführungen Mehrfach blutig waren.
Auch gibt es Kinder, die sich das Einführen eines so langen Wattestäbchens auch gar nicht gefallen lassen würden; sie würden sich vielleicht heftig wehren und müssten ggf. sogar mit Gewalt festgehalten zu werden. Dazu kommt der verängstigende Umstand, dass der Test von fremden Personen im „Vollschutz“ durchgeführt wird. Es wäre vielleicht nicht für alle, doch sicher für manche Kinder ein traumatisches Erlebnis.

Wie verfahren Sie bei Tests bei Kindern, um einem etwaigen Trauma vorzubeugen?

Und wer haftet, wenn ein Kind verletzt / traumatisiert wird?"

Antwort:"[...] Wir können Ihnen folgende Rückmeldung geben:

Wenn in Schulen oder Kitas SARS-CoV-2 positive Fälle auftreten, werden einzelne Klassen oder Gruppen als Kontaktpersonen der Kategorie I angesehen und in Quarantäne geschickt. Um das Infektionsgeschehen aufzuklären – und letztlich auch um den Eltern der betroffenen Kinder Sicherheit zu geben- werden im Anschluss im Regelfall freiwillige Tests durchgeführt. Die Probenentnahme für die Tests (Nasen-Rachenabstrich) erfolgt dann in Arztpraxen oder Testzentren. Soweit keine Einwilligung erfolgt, prüft das Gesundheitsamt, ob nach den Umständen des Einzelfalls eine Untersuchung nach § 25 Abs. 3 IfSG anzuordnen ist.

§ 25 Abs. 3 Satz 4 IfSG bestimmt ausdrücklich, dass die bei der Untersuchung erhobenen Daten nur für die Zwecke des Infektionsschutzgesetzes verarbeitet werden dürfen.

Bei korrekter Durchführung der Teste und fachkundiger Beurteilung der Ergebnisse geht das Robert Antragsteller/in-Institut von einer sehr geringen Zahl falsch positiver Befunde aus, die die Einschätzung der Lage nicht verfälscht. Basierend auf den Tests wurden in der Vergangenheit er-folgreich Infektionsketten aufgeklärt.

Die PCR-Tests weisen spezifisch das genetische Material des SARS-COV-2 Virus nach. Wenn im Rachenabstrich einer Person ausreichend genetisches Virusmaterial vorhanden ist, um im PCR-Test ein positives Ergebnis anzuzeigen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer akuten Infektion auszugehen. In späteren Stadien der Infektion oder nach deren Ablauf ist die Viruslast erheblich geringer, was sich auch im PCR-Test zeigt.

Die häusliche Quarantäne bedeutet wirklich „zu Hause zu bleiben“ – auch für Kinder. Wenn man eine zur Wohnung gehörige Terrasse, einen Balkon oder gar einen Garten hat, dürfen diese natürlich von den isolierten Kindern genutzt werden – allerdings nicht gleichzeitig mit Anderen. Dass diese Zeit für sie ganz schön lang werden kann, ist verständlich. Auch bei anderen Infektionserkrankungen, etwa bei Scharlach, muss man Kindern zumuten, einige Tage drinnen zu bleiben. Grundsätzlich ist im Freien zwar die Gefahr einer Übertragung geringer, aber nicht ausgeschlossen – und man weiß nie, ob man nicht einer Person mit eingeschränkter Immunabwehr begegnet. Zur Zeit gibt es keine Erkenntnisse, dass von Kindern ein geringeres Infektionsrisiko ausgeht.

Eine Abstrichnahme bei Kindern erfordert – wie jede medizinische Maßnahme – selbstverständlich besondere Behutsamkeit. Im Rahmen der sogenannten „Virenwächter-Studie“ wurden innerhalb von 5 Wochen problemlos Abstriche bei ca. 500 Kindern im Alter von 3-6 Jahren durchgeführt. Bei entsprechender Indikation ist ein wenig belastender Rachenabstrich möglich."

https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-2/

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Anfrage an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:
"Testergebnisse zur Wirksamkeit der an Schulen versandten Masken, die vom Kultus-Ministerium als FFP2-Masken bezeichnet wurden."

Antwort:"vielen Dank für Ihre Anfrage zur Schutzwirkung der an die Schulen verteilten Masken.

Zu den gelieferten Masken erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen. Bezüglich der Verwendbarkeit und über die Hintergründe der Beschaffung hat uns das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf Anfrage folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

"Aufgrund des zu Beginns der Pandemie stark gestiegenen Bedarfs und der Tatsache, dass ein Großteil der Produktion von Schutzmasken außerhalb Europas angesiedelt ist, wurde mit Schreiben der Bundesregierung vom 13.03.2020 auf Empfehlung der EU-Kommission vom 13.03.2020 für den Infektionsschutz bestimmte Persönliche Schutzausrüstung als verkehrsfähig angesehen, die grundsätzlich dem Sicherheitsstandard der EU entspricht, nicht jedoch den formalen Vorgaben (z.B. fehlende CE Kennzeichnung). Für Produkte aus den USA, Kanada, Australien und Japan konnte dies darüber geschehen, dass Ware, die in diesen Staaten als verkehrsfähig gilt, auch für die Bereitstellung auf dem Europäischen Binnenmarkt ausnahmsweise als verkehrsfähig anerkannt wurde. Diese Ausnahme wurde entsprechend auch für den chinesischen Standard KN95 angewendet. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards der EU konnte bei Einfuhr durch Zertifikate bzw. andere erforderliche Nachweise für die Verkehrsfähigkeit in den oben genannten Staaten erfolgen.
Zu Beginn der Pandemie mussten hierfür beispielsweise Prüfprotokolle vorgelegt werden, welche von Prüfinstituten mit staatlichen Akkreditierungen, z. B. durch die China National Accreditation Service for Conformity Assessment (CNAS), ausgestellt sein mussten. Später wurde eine durch ein deutsches Prüfinstitut erfolgreich durchgeführte Schnellprüfung nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA Prüfgrundsatz) verlangt.
Für die von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration beschafften Atemschutzmasken wurden dem Ministerium für Soziales und Integration alle notwendigen Zertifikate vorgelegt und die Masken einer technischen Prüfung auf Filtration und Atemwiederstand unterzogen, erst danach wurden die Atemschutzmasken ausgeliefert. Die über den Bund gelieferten Masken wurden dort einer Zertifikatsprüfung und technischen Nachprüfung unterzogen.
Zu einzelnen Masken gibt es im Internet Informationen zur Qualität. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass es dort Produkte mit identischer Marken- und Produktbezeichnung gibt, von denen aber keine direkten Rückschlüsse auf die Masken aus der Landesbeschaffung abgeleitet werden können."

In einem Schreiben an Herrn Sozialminister Lucha hat sich Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann dafür eingesetzt, dass außer den Lehrkräften der Schulen, an denen bereits bislang die Maskenpflicht besteht auch die Grundschullehrkräfte vollwertige, CE-zertifizierte FFP2-Masken erhalten, obwohl an diesen Schulen nach wie vor keine Verpflichtung zum Tragen von Masken während des Unterrichts besteht."

https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzwirkung-der-ffp2-masken/

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Anfrage an das Gesundheitsamt München:" Herr Söder verlangt das ich und andere ab jetzt beim Einkaufen und in der Öffentlichkeit eine FFP2 Maske tragen muss.

Wenn ich mir die Seiten des RKI https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2… dazu ansehe gibt es aber mehrere Gründe warum ich eine solche Maske nicht tragen darf! Zumindest nicht ohne vorherige ärztliche Untersuchung und sachgerechter Einweisung. Und selbst dann im besten Fall maximal 75 Minuten. Was bei einer längeren Bus/Bahnfahrt kaum möglich ist.

Siehe "Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.

Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.

Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.

/channel/Corona_IFG/86

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Anfrage an das Gesundheitsamt Augsburg:
" ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Meine Fragen beziehen sich auf die Informationen, die auf der Seite des RKI bezüglich FFP2 Masken zu finden sind.

Ich habe folgenden Fragen an Sie:

1. Wo kann ich die medizinische Vorsorgeuntersuchung machen, die vor dem Tragen einer FFP2 Maske erfolgen muss?
Von wem werden die Kosten übernommen?
Wie soll ich ab Montag den 18.01.21 meine Nahrungsmittel beschaffen, falls bis dahin noch keine Untersuchung stattfinden konnte?
2. Was ist der konkrete Anlass für diese Entscheidung? Laut RKI sollen FFP2 Masken bei erhöhtem Übertragungsrisiko getragen werden. Liegt das denn in den Ladengeschäften vor? Geht das aus den Lageberichten des RKI so hervor? Wie sind die jetzigen Infektionsraten im Lebensmittelladen und wie waren diese die Monate zuvor?
3. Wie könnte eine mögliche ärztliche Begleitung aller Personen die FFP2 Masken tragen müssen aussehen?
4. Wie stellen Sie sicher, dass Angestellte im öffentlichen Raum, die diese FFP2 Masken länger tragen müssen, im Rahmen des Arbeitsschutzes die Tragezeiten nicht überschreiten? Wie gehen Sie mit dem damit verbundenen erhöhten Personalbedarf um?
5. In Bayern waren zum 11.01.21 99.59% der Bürger nicht von Corona betroffen. Wie sind in diesem Zusammenhang die zu erwartenden Nebenwirkungen durch das Tragen von FFP2 Masken (Atembeschwerden, Ohnmacht, Unfälle durch Ohnmacht, Hautdermatitis usw.) zu rechtfertigen? Beziehungsweise wurde ein potentieller Nutzen den zu erwarteten Schaden gegenübergestellt?
6. Wie wurde der potentielle Nutzen eingeschätzt und in welcher Größenordnung liegt dieser?
7. Wurde diese Abwägung auch für Ältere und vulnerable Gruppen extra erstellt, da diese von den zu erwartenden Nebenwirkunken am stärksten betroffen sein werden.
8. Von wem werden die FFP2 Masken gestellt? Wer bezahlt das? Bei einem vorliegenden Zwang, der die Bevölkerung komplett betrifft muss nach einem Verständnis von der verordneten Stelle bezahlt werden.
9. Wie schätzen Sie Gefahr ein, dass durch den massenhaften Gebrauch ein Engpass dort entsteht, wo die Masken wirklich gebraucht werden und sinnvoll sind? Wurden die Kontingente der Firmen daraufhin geprüft?
10. Bedeutet dies Anordnung, dass die bisher verwendeten MNS und Schaals keine Schutzwirkung haben?
11. Wie gehen Sie mit der erhöhten Umweltbelastung durch die FFP2 Masken um? Dies Frage war natürlich auch bereits für die anderen MNB zu stellen.

Ich bitte um schnellste Beantwortung aufgrund der kurzfristigen Anordnung."

Antwort: "bei der FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel handelt es sich um eine Maßnahme, die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen wurde. Dementsprechend müssen wir Sie bezüglich Ihrer Anfrage an eben diese verweisen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis!"

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Anfrage an das Gesundheitsamt Rendsburg-Eckernförde:
- eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Anfrage an das Gesundheitsamt Mettmann: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tes… )
- gab es seitens der Labore Rückmeldungen wie hoch der Ct-Wert war und falls ja, wie erfolgt hier der Rückmeldeweg und wie waren im Einzelnen die Werte?
- werden auf Basis des Ct-Werts unterschiedliche Quarantänebestimmungen erlassen (z.B. für unterschiedliche Berufsgruppen)?"

Antwort: siehe PDF

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Anfrage an das Gesundheitsamt Kreis Lippe:
"- eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Anfrage an das Gesundheitsamt Mettmann: https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/ )
- gab es seitens der Labore Rückmeldungen wie hoch der Ct-Wert war und falls ja, wie erfolgt hier der Rückmeldeweg und wie waren im Einzelnen die Werte?
- werden auf Basis des Ct-Werts unterschiedliche Quarantänebestimmungen erlassen (z.B. für unterschiedliche Berufsgruppen)?"

Antwort:
"die Proben, die das Gesundheitsamt im Kreis Lippe nimmt, werden vom MVZ Labor Krone GbR, Bad Salzuflen, untersucht. Die Anzahl der durchgeführten Tests entnehmen Sie bitte tagesaktuell unserer Website (https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php). Stand 12. Januar 2021 wurden 40.939 Abstriche seit dem 6. März 2020 von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.
 
Über die Anzahl der Tests, die durch Hausärzte und andere Stellen vorgenommen werden, liegen uns keine Informationen vor. Jedoch werden uns Infektionen gemäß §§ 6,8,9 IfSG gemeldet. Die Anzahl der bestätigten Coronafälle finden Sie ebenfalls tagesaktuell auf unserer Website (https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/corona.php). Am 12. Januar 2021 waren es insgesamt 9.392 Fälle im Kreis Lippe, hierbei wird der gesamte Zeitraum des Ausbruchgeschehens betrachtet.
 
In den aktuellen Befunden des Untersuchungslabors wird der Ct-Wert ausgewiesen. Eine Statistik über die Höhe der Werte führen wir nicht. Wir nutzen den Wert zur individuellen Fallbetrachtung.
 
In der Festlegung der Quarantäne-Zeiten richten wir uns nach den Vorgaben aus dem Robert Koch-Institut (RKI) auf Basis der Quarantäne-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201223_quarantaenevo_ab_28.12.2020.pdf)."

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Algorithmus für die Bestimmung der Zahl pro Tag "genesenen" "Infizierten" [Bestandsabgang ohne Tote]

Bundesländer:
Abgeschlossene Anfragen:

Berlin
/channel/Corona_IFG/5

Brandenburg:
/channel/Corona_IFG/40

Rheinland-Pfalz:
/channel/Corona_IFG/73

Thüringen:
/channel/Corona_IFG/68

Laufende Anfragen:
Hessen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv-1/

Baden-Würtemberg:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv-2/

Bremen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv-bremen/

Hamburg:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv-hamburg/

Nordrhein-Westfalen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv-nrw/

Saarland:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv-saarland/

Schleswig-Holstein:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-rki-algorithmus-fur-genesung-nach-corona-positiv-sh/

Noch nicht gestellt:
Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen

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Vorweg: Gemäss § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG: "Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der [...| (COVID-19) vereinbar ist."
Das Land hat die angeordneten Massnahmen verlängert, als auch verschärft.
Bitte senden Sir mir alle Unterlagen zu, aus denen hervorgeht wie soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einbezogen und berücksichtigt wurden.
Bitte senden Sie mir für jede angeordnete Massnahme, die hinzugezogene wissenschaftliche Evidenz, dass diese den Zweck erfüllen kann, als aber auch nicht im Widerspruch zu § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG steht, als auch den Grund- und Menschenrechten.

https://fragdenstaat.de/anfrage/verscharfung-des-lock-down-28a-abs-6-s-1-ifsg-baden-wurtemberg/

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