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Читать полностью…Rechtsanwalt Markus Haintz auf X:
Guten Tag Herr Kollege @RABrennecke,
Es reicht nicht aus, lediglich in den Kommentaren (im Kleingedruckten) klarzustellen, dass die Hochstufung der AfD durch den #Verfassungsschutz nicht bis zum Abschluss des Hauptsacheklageverfahrens zurückgenommen wurde, sondern nur für das Eilverfahren, und auch dort nur bezüglich der 1. Instanz am Verwaltungsgericht Köln.
Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie dem Gericht entgegen und nehmen diesem den Druck, schnell entscheiden zu müssen.
Nachdem das Verwaltungsgericht entschieden hat (gleich in welche Richtung) ist das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Köln 13 L 1109/25 (1. Instanz) beendet, die unterlegene Partei kann dann Rechtsmittel zum OVG einlegen (2. Instanz des Eilverfahrens).
Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob - wie hier - eine Verwaltungsentscheidung nur für den Zeitraum eines recht kurzen Eilverfahrens (maximal wenige Wochen) lediglich am Verwaltungsgericht (1. Instanz) ausgesetzt wird oder in einem jahrelangen Hauptverfahren durch alle Instanzen (was dann der Fall wäre, wenn der Eilantrag erfolgreich wäre). Mit Ihrer Schilderung suggerieren Sie, das einzig auf Sicherung gerichtete Eilverfahren schon gewonnen zu haben, was aber gerade aus dem veröffentlichten Schriftstück nicht folgt.
Wir haben zu Corona-Zeiten und auch danach eine dreistellige Anzahl von Verwaltungsverfahren gegen staatliche Machtüberschreitung angestrengt. Selbst in diesem Kontext wurde in Fällen, in denen es geeignet war, die Vollziehung bis zur Entscheidung über das Eilverfahren ausgesetzt, häufig auch auf Aufforderung des Gerichts. So auch im Falle des seinerzeit durch uns angestrengten Eilantrags gegen die rechtswidrige Anordnung einer auf Hausrecht angeordneten Maskenpflicht an der Universität Marburg, nachdem diese aus der Verordnung bereits verschwunden war.
Eine fehlerhafte Meldung kann in der Hitze des juristischen Gefechts passieren, ja. Aber Sie sollten das klarstellen.
Das Vermelden von Erfolgen, die tatsächlich keine Erfolge sind, sondern lediglich übliche Vorgehensweisen im Verwaltungsrecht abbilden, führt nur zu unberechtigter Euphorie und einer falschen Darstellung des Sachstands und zu einer fehlerhaften Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit.
Der Hinweis mit 286 Ansichten in den Kommentaren
"Richtig, danke für den Hinweis, bis zum Ende des Eilverfahrens muss es heißen."
reicht dafür nicht aus. Dafür ist der Fall zu bedeutsam.
Auch dieser Hinweis ist leider nicht korrekt, da das Eilverfahren seinen Abschluss erst am Oberverwaltungsgericht Münster findet, nicht am Verwaltungsgericht Köln.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Markus Haintz auf X:
„#TagderBefreiung“
Ich möchte mir jetzt doch den Hinweis an das vorwiegend (alternative) linke politische Spektrum erlauben:
Ich finde es befremdlich und geschichtsvergessen, wie die Sowjetunion und die Rote Armee hier teilweise glorifiziert werden. Noch leben einige Zeitzeugen, die davon berichten können, wie sie am 8. Mai 1945 und in den Jahren davor und danach „befreit“ wurden.
Kommentar: Die taktischen Ziele der Einstufung wurden dennoch erreicht. Diese Einstufung hat durchaus wesentlich dazu beigetragen, dass niemand in der Union auch nur auf die Idee kommt, auszuscheren. Wir hatten vor 2 Tagen eine Kanzlerwahl. Wie so oft wurden propagandistische Fakten geschaffen. X-Post von Jessica Hamed
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Markus Haintz auf X:
Syrischer Terrorist und Massenmörder bei Staatsbesuch in Frankreich, hier mit @EmmanuelMacron.
Und in Deutschland werden Bürger verurteilt, weil sie @al_baerbock als „Terroristen-Bärbock“ betiteln.
Ach ja, Baerbock hat diesen Terroristen auch getroffen und wurde verpixelt.
Kein Sorge, das kommentiere ich noch:
https://www.stern.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-beleidigt---gericht-erklaert-beleidigung-zur-straftat-35666980.html
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Markus Haintz auf X:
Staatliche Dienstgeheimnisse landen ständig gesichert bei der (System‑)Presse, nicht nur beim Verfassungsschutz-„Gutachten“ zur AfD.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Potsdam bezüglich der (strafbaren) Weitergabe von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer / dem COMPACT Magazin im Juli 2024
Wie so oft stand „zufällig“ ein vorab informierter Fotograf/Journalist (Name ist mir bekannt) parat, um die richtigen Propagandabilder für die Systempresse zu schießen.
Anmerkung: Dokument aus grafischen Gründen zusammengeschnitten, Hervorhebungen durch mich.
Hinweis an den Herrn Oberstaatsanwalt: Es ist nicht zu viel verlangt, wenigstens zu versuchen, einen Namen korrekt zu schreiben.
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Markus Haintz auf X:
Die „N“GO finanzierte „Zivilgesellschaft“ und die sozialistische „Demokratische Mitte“ sind es, die „Hass und Hetze“ verbreiten.
Erst gegen „Ungeimpfte“, dann gegen Russen und jetzt eben gegen die einzig politisch (zahlenmäßig) relevante Oppositionspartei in Deutschland.
Markus Haintz auf X:
Update zum Fall Tim Kellner
Von den 4 Anklagevorwürfen der Staatsanwaltschaft sind nur noch 3 übrig.
Nachdem unsererseits eine zivilrechtliche negative Feststellungsklage gegen eine prominente Anzeigeerstatterin angedroht wurde, hat diese den gesichtswahrenden Rückzug angetreten und den Strafantrag wegen vermeintlicher Beleidigung zurückgenommen.
Fraglich war in diesem Fall auch, ob die Anzeigeerstatterin die vermeintliche Beleidigung überhaupt selbst angezeigt hatte, da Strafanzeige und Strafantrag mittels einer jahrealten Blankovollmacht ihres Anwalts gestellt wurden. Gleichwohl bedurfte es unseres freundlichen Hinweises, um den Vorwurf einer vermeintlichen Beleidigung fallen zu lassen und den Strafantrag zurückzunehmen.
Die Zulässigkeit der Äußerung unseres Mandanten können wir nun leider nicht mehr vor Gericht ausdiskutieren, wofür wir uns beim Lovepriest Tim Kellner in aller Form entschuldigen möchten. 😉
Markus Haintz
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Markus Haintz auf X:
Überinterpretation, Herr Kollege. Das „Einknicken“ (Stillhaltezusage) des Verfassungsschutzes ist durchaus üblich und sollte nicht überbewertet werden.
Immerhin haben die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst jetzt eine Verschnaufpause, was gut ist. Der VS hat inzwischen einen neuen Chef, Innenminister Dobrindt. Die Entscheidung ist vernünftig und nachvollziehbar.
Unabhängig davon: Spätestens seit der Amtsführung von Faeser gehört der VS abgeschafft.
"Das Einknicken des #Verfassungsschutz im Verfahren gegen die #AfD stellt die Behörde und @NancyFaeser in ein schlechtes Licht."
Ja, mag sein. Es ging dem VS unter @NancyFaeser um kurzfristige Propagandaerfolge. Das taktische Ziel wurde dennoch erreicht, siehe u. a. die Kanzlerwahl:
"Man hat dort wohl selbst nicht an die rechtliche Tragfähigkeit der Hochstufung geglaubt."
Im Ergebnis richtig:
"Es ging wohl nur darum, kurz vor dem Regierungswechsel noch einen unseriösen Knall-Effekt gegen die AfD zu setzen."
Absolut:
"Solche kurzfristigen Shows beschädigen das Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen."
PS: Ich wünsche im weiteren Verfahren viel Erfolg.
Markus Haintz auf X:
Wichtiger Hinweis meiner Kollegin @jeha2019 zum vermeintlichen Erfolg der @afd gegen den #Verfassungsschutz.
Ich möchte ergänzen:
Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie den Gerichten entgegen und nehmen diesen den Druck, schnell entscheiden zu müssen.
Immerhin, einen erfreulichen Aspekt hat das Ganze:
Die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, die AfD‑Mitglieder sind, haben jetzt erst mal für ein paar Wochen Ruhe, bis eine Entscheidung in der ersten Instanz des Eilverfahrens vorliegt.
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Es veranschaulicht die Verhältnisse in Dorf und Stadt, Kirche und Staat und beschreibt die kulturelle Entwicklung angefangen von der Aufklärung über Klassik und Romantik bis in das 19. Jahrhundert hinein.Ein aufwendiger Reprint der Ausgabe von 1890.
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17 Seiten: Verfassungsschutz jagt AfD mit fragwürdigen Belegen
Ein brisanter Leak zeigt, wie der Verfassungsschutz die AfD mit polemischen Aussagen wie „Kalifat Deutschland“ in die rechtsextreme Ecke drängt. Die irritierenden Beispiele offenbaren eine Behörde, die eher Gesinnungen als Taten verfolgt.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
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+++Verfassungsschutz rudert zurück: AfD-Einstufung ausgesetzt+++
Ein juristischer Paukenschlag. Die Alternative für Deutschland erreicht, dass die Einstufung als rechtsextrem vorläufig ausgesetzt wird, die Pressemitteilung des Verfassungsschutzes verschwindet. Das Kölner Gericht entscheidet bald über die Rechtmäßigkeit der Behördenaktion.
Ein redaktioneller Beitrag, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Die fraktale Gesellschaft
Die Schule und die Gesellschaft haben viele Wechselwirkungen — leider auch zerstörerische.
Ein Beitrag von Felix Feistel, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Gerald Grosz: "Von wem stammt der Satz: Die multikulturelle Angenda ist in Deutschland gescheitert, Muslime sind größtenteils nicht integrierbar, es braucht eine neue deutsche Leitkultur. …. " (c/t Sass auf X)
Mein Kommentar: Ganz großes Kino, von @GeraldGrosz.👏
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Helmut Brandstätter MdEP (Neos, Österreich) auf X:
"Jetzt hat eine junge Frau im @Europarl_DE am Ende der Feierstunde für 80 Jahre Kriegsende die Europahymne gesungen. Einige Rechtsextreme bleiben sitzen. Tiefe Verachtung für unser freies und friedliches Europa."
Mein Kommentar: Europa ist keine Nation, Europa ist kein Staat. Daher hat Europa auch keine Nationalhymne. Europa hat Nationalstaaten. Der sozialistische EU-Zentralismus möchte das ändern.
Beethoven in allen Ehren, für Europa würde ich als deutscher Europäer aufstehen, für die EU nicht.
Markus Haintz auf X:
.@jreichelt hat vergessen, einen wichtigen Hinweis beizufügen. Ich hole es kurz nach.
Die Bewerberin ist schwer vermittelbar.
Merz: Der ungeliebte Kanzler
Merz hat das Ziel erreicht, doch nicht den Rückhalt: Seine Wahl war ein politischer Zwangsakt und ein Vorbote für eine Amtszeit zwischen Misstrauen, Machtspielen und moralischem Belagerungszustand.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Make our skies blue again – US-Staaten erobern den Himmel zurück
Kennedy liefert: das US-Gesundheitsministerium folgt den Gesetzesentwürfen etlicher Staaten, die „Chemtrails" verbieten wollen
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#RichtigErinnern
Am 20. Oktober 2022 habe ich gegen Karl Lauterbach vor Gericht verloren. Die Stuttgarter Zeitung feierte das damals, ohne zu begreifen, worum es in diesem Prozess eigentlich ging.
Ja, Lauterbach hat diesen Prozess gewonnen. Mit folgendem Ergebnis:
Ein (späterer) Gesundheitsminister, der noch dazu Arzt ist, darf im Wahlkampf lügen, wider besseren Wissens von einer "nebenwirkungsfreien Impfung" sprechen und damit das Leben und die Gesundheit anderer gefährden (meine Wertung).
Das Landgericht Ellwangen war der Ansicht, dass es sich bei dem nachfolgenden Tweet, den Lauterbach nie gelöscht hat, um eine Meinungsäußerung handelt, nicht um eine (falsche) Tatsachenbehauptung ("nebenwirkungsfreie").
„Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann.“
Zweieinhalb Jahre später kam nun der Kostenfestsetzungsbeschluss. Billig sind solche Klagen nicht, die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite belaufen sich auf 2742,22 €, mein privater Anteil ist die Hälfte davon, 1371,11 €. Belege in den Kommentaren.
Wer findet, dass dieser Prozess es wert war, geführt zu werden, der darf mich gerne bezüglich meines privaten Anteils unterstützen. Sollte wider Erwarten ein höherer Betrag eingehen, wird dieser dem Projekt www.sodone-abschalten.de zu Gute kommen.
ℹ️ Sparkasse Ulm (Fremdgeldkonto)
DE94 6305 0000 0021 3607 81
Betreff: Lauterbach, 244-22
oder per Paypal.