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Telegram-канал ra_friede - Friedemann Däblitz

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Friedemann Däblitz

»The use of Ethiopia’s national digital ID, Fayda, for all transactions with financial institutions will soon be mandatory.«

Ethiopia to make digital ID obligatory for banking operations
https://www.biometricupdate.com/202307/ethiopia-to-make-digital-id-obligatory-for-banking-operations

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Friedemann Däblitz

Quelle: Spiegel Online. @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

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Friedemann Däblitz

was er sich bei dieser Formulierung wohl gedacht hat? 🧐 @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Nachtrag zur missverständlichen Wortwahl RFK Jrs im Video von @christianstolle:

..."CoViD is targeted to attack..."

Das ist ein relativ verhunzter Satz, den man so nicht schreiben würde. Was soll das heißen, "Der Virus ist gezielt, um ... anzugreifen"? Auch DeepL ist da ambilavent

Eindeutig Sinn machen würden:

"CoViD is designed to attack ..."
"CoViD targets ..."
"CoViD attacks ..."

Aber nicht "CoViD is targeted to attack", das an sich ist keine schlüssige Formulierung. Es macht also Sinn, den Kontext heranzuziehen, da sprach sich RFK bisher ausdrücklich nicht für die Theorie aus, CoViD sei bewusst als rassenspezifische Biowaffe entwickelt worden (egal ob er das glaubt oder nicht)

Die erste Interpretation von DeepL ist, CoViD selbst zielt darauf ab, Kaukasier anzugreifen, nicht CoViD wurde gezielt entwickelt, um Kaukasier angreifen, wobei das als zweite Variante angeboten wird. "is targeted to attack" ist schlicht keine klare Aussage, man muss daher mit dem Kontext arbeiten @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Pandemievertrag wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

Hier würde ich gerne wissen - ist für mich aber nicht ersichtlich - ob das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich keine Verfassungsbeschwerde zum Pandemievertrag zur Entscheidung annimmt oder ob diese Nichtannahmeentscheidung nur diese eine Verfassungsbeschwerde nebst Eilantrag betrifft, eine andere [vlt besser geschriebene] aber noch zur Entscheidung kommt.

Jedenfalls das sollte uns das Bundesverfassungsgericht in der Nichtannahmeentscheidung aber mitteilen. 🔗 @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

BGH ordnet Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Beschuldigte aus dem sogenannten Reichsbürgermilieu an

Gegen 19 Beschuldigte waren die Haftanordnungen auf den Vorwurf der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, gegen drei weitere Beschuldigte auf denjenigen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gestützt.

Der besondere Umfang und die besondere Schwierigkeit des Verfahrens haben ein Urteil noch nicht zugelassen und rechtfertigen die Haftfortdauer.Quelle @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Freispruch wegen vermeintlicher Volksverhetzung, Verlinkung des Films Planet Lockdown nicht strafbar!
(Teil 2/2, siehe auch Teil 1/2 im Beitrag oben)

Eine Frau aus der Region Bayreuth musste sich am 22. Mai 2023 vor dem Amtsgericht Bayreuth wegen vermeintlicher Volksverhetzung verantworten. Das Verfahren endete mit einem Freispruch aus rechtlichen Gründen. Dieser ist für mich völlig nachvollziehbar. Allerdings hätte hier weder eine Anklage erhoben noch diese zugelassen dürfen, da eine Strafbarkeit bei Prüfung des Sachverhalts und der Strafnorm des § 130 III StGB hätte verneint werden müssen.

Doch wie so oft haben es weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht für nötig gehalten vorab zu prüfen, ob der (hier unstreitige) Sachverhalt überhaupt strafbar ist.
Daher musste sich die ehemalige Beschuldigte mit ihrem 10 Wochen alten Baby im Gerichtssaal für etwas verantworten, was offenkundig nicht strafbar ist. Das Gericht hatte sie persönlich geladen und eine Befreiung vom Erscheinen abgelehnt.

Das Gericht stellte dann (wenigstens) zutreffend fest, dass die (sinngemäße) Äußerung, man würde eine Isolation von über 80-jährigen eher bei den Nazis erwarten, nicht strafbar ist.

Auch die Aussage von Vera Sharav, Die ganze Nazi-Zeit hindurch wurden die Juden als verantwortlich für die Ausbreitung von Krankheiten dämonisiert. Und aktuell gilt die Dämonisierung den Menschen, die nicht gegen COV/D-19 geimpft sind. Sie werden auch beschuldigt, für die Ausbreitung von Krankheiten verantwortlich zu sein", wurde korrekterweise als nicht strafbar bewertet, da keine Handlung nach § 6 Völkerstrafgesetzbuchs angesprochen wurde, was aber Voraussetzung für eine Volksverhetzung i. S. d. § 130 III StGB (Verharmlosung einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung i. S. d. § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches) ist.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

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Friedemann Däblitz

Auf Twitter hat Stefan Homburg die HIV->AIDS Frage gestellt.

Neben der deutschen Aidshilfe hat sich auch der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit eingeschaltet. Interessante Debatte.

Natürlich hat sich auch @Samueleckert zu Wort gemeldet.

Um es vorweg zu nehmen: Ich persönlich halte für wahrscheinlich, dass es krankmachende Viren gibt. Warum? Anekdotische Evidenz, das Ansteckungsphänomen.

Allerdings konnte ich bisher keine Beweisführung finden, die mit meinem Verständnis von Wissenschaft in Einklang steht.

Gerne lerne ich weiter dazu. 🔗@RA_Friede

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Friedemann Däblitz

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Friedemann Däblitz

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Friedemann Däblitz

Heute habe ich das Amtsgericht Kreuzberg - Familiengericht - in voller Pracht einer dreifachen Regenbogenbeflaggung erblickt. 🌈

In der Mitte sogar mit auf der Seite stehender Pyramide und einem runden Kreis.

Ich habe dazu einige Fragen an die Präsidentin, die ich soeben mit einem Eilvermerk an das Gericht übermittelt habe. Ich veröffentliche sie nachfolgend.

Ihre Antwort, der ich kurzfristig entgegensehe, werde ich ebenso der Veröffentlichung zuzuführen. 🔗 @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

❗️Geplante Änderung zur Schöffenwahl❗️

/channel/RASattelmaier

Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten.

Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht neben der Vorschrift zur Verfassungstreue der Schöffen auch eine Regelung vor, die es leichter machen soll, Berufsrichter bei schuldhaftem Fehlverhalten außerhalb des Dienstes in den Ruhestand zu versetzen. In dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes soll klargestellt werden, dass dieser Schritt parallel zu einem Disziplinarverfahren gegen den Richter oder die Richterin vollzogen werden kann.


(Quelle 👉 merkur.de)

Diese Änderung des Richtergesetzes steht wohl im Zusammenhang mit der allgemeinen Hysterie des AfD-Höhenfluges.

Dabei wäre es interessant zu wissen, ob und wieviel Verfahren gehen amtierende Schöffen nach der bisherigen Regelung in den letzten Jahren geführt und mit der Absetzung der Laienrichter beendet wurden. Ist die Tendenz steigend ?

Die neue (oben zitierte) beabsichtigte Änderung der Voraussetzung für eine Nichtzulassung ist aus mehreren Gründen nämlich problematisch:

• Wer führt diese Prüfung unter welchen Kriterien vorab durch ?

• Ein Rechtsmittel hiergegen ist langwierig und u.U. kostenintensiv.

• Die Formulierung dürfte im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des GG bedenklich sein („Gummiparagraph“)

• Werden AfD-Symphatisanten ggf. unter Generalverdacht gestellt ?

Bei letzteren würden nach den derzeitigen Umfragen ca. ein Fünftel der Bürger von vornherein nicht als Schöffen in Betracht kommen. Damit würde sich der Rechtsstaat weiter von den Bürgern dieses Landes entfernen.

Hier besteht dringender Diskussionsbedarf.

Mein Kanal:

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Friedemann Däblitz

Was der Nobelpreisträger Luc Montagnier bereits 2020 zu sagen hatte, sollte man sich immer wieder mal ansehen.

Kein Wissenschaftler, kein Politiker soll sagen können: wir haben es nicht gewusst.

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Friedemann Däblitz

Emily Austin

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Friedemann Däblitz

Äthiopien macht Weltbank-geförderte biometrisch-digitale Identität zur Pflicht https://norberthaering.de/macht-kontrolle/aethiopien-iris-scan/

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Friedemann Däblitz

Warum nur treten so viele Menschen aus der Kirche aus? Sexausstellungen? Missbrauchsskandale? 2G-Diskriminierung? Kirchenaustritt.de

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Friedemann Däblitz

JUST IN - Putin signed a law on introducing a central bank digital ruble and creating an appropriate electronic platform — TASS

The law, with the exception of a number of provisions, comes into force on August 1, 2023.

https://www.disclose.tv/id/svvbpvt8ho/

@disclosetv

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Friedemann Däblitz

Schöner Spin: „This feels like being colonized“. Der Satz bringt auch zum Ausdruck, was mich an diesen Flaggen überall stört. Und da haben wir eigentlich potentiellen „common ground“ mit „linken“, die - wie ich - gegen Kolonialisierung sind. 🔗 @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

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Es vergeht kein Tag, in dem Torsten Schulte nicht für Zollfreilager in der Schweiz wirbt.

Gefühlt in mindestens jedem zweiten Artikel ist die Werbung für schweizer Zollfreilager.

Für mich ist die banale Frage: was soll ich mit so einem Zollfreilager? Was bringt mir dies persönlich für einen Nutzen? Was soll ich darin lagern? Gold?

Braucht man für Gold wirklich ein LAGER???

Habt ihr schon mal ausgerechnet wie groß 1 Mio. € in Gold ist? Das ist nichts.

Momentan kostet 1 kg Gold mindestens 57.000 €. Bei einer Dichte von 19,3 kostet das Volumen von 1 l Gold über 1,1 Mio. €.

Ein einziger Liter Gold. Das ist ein Tetrapack Milch hat einen Wert von über 1.100.000 €.

Wer jetzt etwas vermögender ist, der hat auch mal 11.000.000 € (elf Millionen Euro) in Gold gebunkert. Das ist aber immer noch gerade einmal ein stink normaler Wassereimer von 10 l vom Volumen her in Gold.

Wer braucht für die Größe eines Tetrapacks, wenn er Gold-Millionär ist schon ein externes Lager?

Wer braucht für die Größe eines Wassereimers, wenn er 11-facher Goldmillionär ist schon ein externes Lager?

Kein Mensch braucht so etwas!!!

Einen Gegenstand in der Größe eines Tetrapacks sicher zu verstecken ist kein Hexenwerk. Auch noch einen Gegenstand in der Größe eines 10 Liter-Eimers sicher zu verstecken schafft eigentlich jeder mit zwei funktionierenden Gehirnzellen.

Ganz Einfallslose nehmen einfach einen Spaten und verbuddeln ihr Gold im Garten. Ab 1 Meter Tiefe ist das mit einem Goldsuchgerät auch nicht mehr zu detektieren.

Von Bankschliessfächern ist eigentlich abzuraten, davon weiß jedes Finanzamt und sogar das Sozialamt hat hierauf per Computertastendruck Zugang. Aber das Schlechteste ist es nicht. Einige Banken haben neue Systeme mit 7/24 Zugang. Das heißt: ich habe jederzeit, rund um die Uhr Zugriff auf mein Schliessfach.

Also warum zum Teufel sollte sich jemand ein Zollfreilager in der Schweiz zulegen? Da habe ich nicht jederzeit Zugriff auf meine eingelagerten Wertgegenstände.

Es mag sein, dass soetwas vielleicht noch Sinn macht für teure Kunst. Aber warum ich meinen Rembrandt in ein Schweizer Zollfreilager packen sollte, dies kann mir auch niemand so wirklich konsistent erklären.

Nehmen wir den Fall, es bricht ein Krieg aus und man will schnell weg mit seiner Familie und seinem Gold. Ja, was bringt mir da ein Zollfreilager???

In dem Fall würde doch jeder klar denkende Mensch, welcher sich das leisten kann, seine Liebsten und sein Gold in einen gemieteten Privatjet reinpacken und an einen sicheren Ort fliegen. Da hast du gar keine Zeit erst in ein Zollfreilager zu fahren.

Hierbei empfiehlt es sich NICHT von Deutschland aus zu fliegen. Je nach Ortslage fliegt man vom benachbarten Ausland besserer und sicherer. Z. B. fliegt man von Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg besser aus Frankreich. Frankreich hat Überseedepartements die rechtlich zu Frankreich gehören und wenn man z. B. von Strasbourg aus einen Flugplan nach Martinique macht ist das rechtlich ein Innlandsflug mit allen rechtlichen Vorteilen.

Überlegt man sich es über dem Atlantik anders und landet etwa auf den Bahamas, dann ist das eben so. Vielleicht muss man ja auch wetterbedingt oder weil es einem Passagier gerade nicht gut geht wo anders landen. Gründe gibt es genug. Das ändert nichts daran, dass der Abflug erst einmal nach Innlandsflugregeln zu behandeln war.

Der Flug mit einer Gulfstream oder vergleichbarem kostet knapp 100.000 €. Dafür kannst du aber an die 20 Personen mitnehmen. Das sind gerade einmal 5.000 € pro Person.

Wenn man überlegt, dass ein Platz auf einem Schlepper Schlachboot über 10.000 € kostet, dann ist dieser Preis ein echter Schnapper.

Unter keiner denkbaren Konstellation würde mir ein Platz in einem Zollfreilager als sinnvolle Alternative einfallen.

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Friedemann Däblitz

Alena Buyx gestern bei Lanz und heute auf Twitter: „Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis von Wahrheit.

Antwort: Nein

Zustimmen muss ich ihr aber darin, dass „bestimmte demokratische Grundannahmen einfach Voraussetzung“ sind.

Zum Beispiel: Art. 8 GG - Versammlungsfreiheit
Zum Beispiel auch: Art. 1 GG - Menschenwürdegarantie
🔗 @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Hiermit hat Streeck recht, d.h. ein wesentliches Problem der Corona-Zeit richtig identifiziert:

„In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat er unter anderem geschrieben: „Im Gesundheitssystem werden Dia­gnosen und medizinische Leistungen belohnt, jedoch nicht erfolgreiche Behandlungen oder die Verbesserung des Patientenwohls. Das Gesundheitssystem priorisiert Krankheit statt Gesundheit.“ Das schade den Patienten. […]“

Auch wichtige Allgemeinbildung:

„Es gibt eine sehr große Menge Geld zu verteilen. Zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt die Wertschöpfung allein im Kernbereich der Gesundheitswirtschaft laut Bundesministerium für Gesundheit. Das sind fast 400 Milliarden Euro jährlich.“

Quelle @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Der Mann ist weiterhin im Amt.

https://twitter.com/FrankfurtZack/status/1599501267675463682?t=fYie1zneQLEFdBlVPVLdBw&s=19

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Friedemann Däblitz

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Friedemann Däblitz

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Friedemann Däblitz

Meine Fragen an die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg (2/2 -> 1/2) @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Martin Sonneborn eben auf Twitter:

Gerade hat die EU-Kommission die US-Amerikanerin Fiona Scott Morton zur Chefökonomin ihrer Generaldirektion Wettbewerb ernannt. Damit wird die Regulierung der digitalen Märkte einer mit Interessenskonflikten überladenen Lobbyistin der Big-Tech-Konzerne übertragen. Morton war nicht nur für das us-amerikanische Justizministerium, sondern auch für mehrere oligopolistische US-Digitalkonzerne tätig (Apple, Amazon, Microsoft), deren Beratung ihr mehrere Millionen Dollar eingebracht hat.

[…]

Zum 1. September 2023 soll sie Chefökonomin für Wettbewerbsfragen der DG Comp werden, eine der wichtigsten Positionen in einer der mächtigsten Generaldirektionen der Europäischen Kommission - mit Zuständigkeit für die Einhaltung der EU-Kartell- und Wettbewerbsvorschriften sowie die Genehmigung von Unternehmensfusionen und Übernahmen.

[…]

In der Tat wird Morton in Nachfolge des Belgiers Pierre Régibeau sicher nicht als erste Frau, sondern vor allem als erste an einer der sensibelsten Schaltstellen der EU offiziell eingesetzte Staatsbürgerin der USA in die Geschichte der Institutionen eingehen. Und das, obwohl für diese Position und Verantwortungsebene (üblicherweise) die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedsstaaten erforderlich ist.

[…]

Wird dergleichen von Staaten (oder staatsähnlichen Gebilden) denn immer nur so zum Spaß an die Voraussetzung geknüpft, dass der künftige Geheimnisträger ein Staatsbürger der vertretenen Entität sein muss?“


Anmerkung:
Die Frage nach der Staatsbürgerschaft wurde in der EU noch 2017 wesentlich strenger gesehen, das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Für meine „Wahlstation“ bei der europäischen Bankenabwicklungsagentur „Single Resolution Board" im Rahmen des Referendariats musste ich meine Nationalität nicht etwa nur mit meinem Personalausweis, Reisepass oder durch meine Geburtsurkunde belegen.

Nein, ich musste den „Staatsangehörigkeitsausweis“ vorlegen, bzw. nachweisen, dass ich alle Antragsunterlagen zur Prüfung beim zuständigen Standesamt eingereicht hatte.

Das ist der sog. „gelbe Schein“, aus dem sog. Reichsbürger besondere Rechte ableiten, die man nur mit diesem Schein haben soll.

Der Staatsangehörigkeitsausweis stellt anders als Reisepass und Personalausweis nicht nur ein „Indiz“ dafür dar, dass man „deutscher“ ist, sondern den Beweis. Darunter machte es die EU für mich nicht. Auch nicht im Rahmen eines quasi "Praktikums“.

Nirgends zuvor war der handfeste „Beweis“ meiner deutschen Staatsangehörigkeit relevant und m.E. wissen die meisten Menschen in Deutschland nicht, dass Personal- oder Reisepass hierfür tatsächich nicht genügen.

Ich hielt das damals für einen schlechten Scherz.

6 Jahre danach gelten ganz andere Erfordernisse, jedenfalls für US-Staatsbürger. Sie müssen das Drehtürprinzip beherrschen. Loyalität zu Großkonzernen, die sie regulieren. Und zu den USA.

Welche Existenzberechtigung hat eine solche EU - und wie lange noch? @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

RFK auf Twitter:

"The @nypost story is mistaken. I have never, ever suggested that the COVID-19 virus was targeted to spare Jews. I accurately pointed out — during an off-the-record conversation — that the U.S. and other governments are developing ethnically targeted bioweapons and that a 2021 study of the COVID-19 virus shows that COVID-19 appears to disproportionately affect certain races since the furin cleave docking site is most compatible with Blacks and Caucasians and least compatible with ethnic Chinese, Finns, and Ashkenazi Jews. In that sense, it serves as a kind of proof of concept for ethnically targeted bioweapons. I do not believe and never implied that the ethnic effect was deliberately engineered. That study is here: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32664879/"

https://twitter.com/RobertKennedyJr/status/1680227322509635595

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Friedemann Däblitz

Anmerkung zu den vorherigen beiden Weiterleitungen

Die Äußerungen Kennedys sind missverständlich. Die Interpretation der New York Post geht einseitig zu Kennedys Lasten, ist mE aber nicht als mit Sicherheit falsch zu bewerten. Wenn man sich die Äußerungen im Kontext anhört sieht man, dass er verschiedene Dinge sagt, die sich teils widersprechen. Das erlaubt aber Spekulation darüber, was er wirklich denkt oder suggerieren möchte. @RA_Friede

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Friedemann Däblitz

Schundartikel der New York Post:
„RFK Jr. sagt, COVID sei möglicherweise "ethnisch gezielt" gewesen, um Juden zu verschonen
(New York Post)

Der demokratische Präsidentschaftskandidat Robert F. Kennedy Jr. verbreitete diese Woche während einer Presseveranstaltung in einem Restaurant an der Upper East Side wilde COVID-19-Verschwörungstheorien und behauptete, das Virus sei eine gentechnisch hergestellte Biowaffe, die möglicherweise "ethnisch gezielt" eingesetzt wurde, um aschkenasische Juden und Chinesen zu verschonen.

Kennedy äußerte diese Idee während eines Frage-und-Antwort-Teils eines ausgelassenen, mit Alkohol und Pupsen gefüllten Abendessens in Tony's Di Napoli in der East 63d Street.“

Hier die Antwort von Kennedy:
Ich fordere die Herausgeber des @nypost auf, ihren Beitrag zurückzuziehen, und dass @LevineJonathan sich für diesen falschen, hinterhältigen und hetzerischen Artikel entschuldigt.

Mehr dazu sehe unten bei Emily Austin.

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